Bayerische Staatsregierung nimmt Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zum Lebenspartnerschaftsrecht zurück
(Stuttgart) - Die Bayerische Staatsregierung hat ihren Antrag vom 1. September 2005 im Wege der abstrakten Normenkontrolle festzustellen, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15. Dezember 2004 verfassungswidrig ist, mit Schriftsatz vom 8. Juli 2009 zurückgenommen.
Darauf verweist der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht Martin Weispfenning, Geschäftsführer "Familienrecht" der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF) mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf den am 11.08.2009 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.2009, Az: 1 BvF 3/05.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat daraufhin das Verfahren eingestellt, weil Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung des Verfahrens nicht ersichtlich sind.
Weispfenning empfahl, dies zu beachten und bei Fragen ggfs. Rechtsrat einzuholen, wobei er u. a. auch auf die auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte in der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V - www.dansef.de - verwies, in der bundesweit mehr als 700 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Scheidungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater organisiert sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
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