Bauwirtschaft: Keine weiteren Dokumentationspflichten bei der Arbeitszeit
(Berlin) - "Wir lehnen die im Referentenentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung enthaltene neue Pflicht zur unverzüglichen elektronischen Dokumentation der Arbeitszeit für die Beschäftigten auf deutschen Baustellen ab. Die Regelung ist für mobil eingesetzte Arbeiter auf Baustellen oder bei Arbeiten in privaten Haushalten in großen Teilen nicht praktikabel. Auch die Bürokratiekosten für die Betriebe stiegen damit deutlich an, dabei hatte die Regierung versprochen, die Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Das ist nicht hinnehmbar." Dieses erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Marcus Nachbauer zu dem in Berlin bekannt gewordenen Referentenentwurf.
Nachbauer weiter: "Nach heutigem Stand der Technik kämen dafür nur zwei Möglichkeiten in Frage, nämlich fest installierte Terminals zur Zeiterfassung oder vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellende mobile Zeiterfassungsgeräte. Beides ist nicht praktikabel bzw. mit einem hohen Kostenaufwand und bei Fehlbuchungen und den dann notwendigen Korrekturen mit weiterem Verwaltungsaufwand verbunden. Unsere Beschäftigten kommen größtenteils direkt von zuhause auf die Baustelle, d.h. alle Baustellen - ob groß, ob klein, ob Tagesbaustelle oder langfristiges Bauprojekt - müsste mit Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Was bei Großbaustellen darstellbar ist, trifft aber für die Vielzahl der kleineren Baustellen nicht zu. Gerade im Ausbaubereich gibt es auch eine Vielzahl von "Tagesbaustellen", wie z.B. die Reparatur von Sturmschäden, Reparaturen in Privathaushalten bei tropfenden Wasserhähnen, Aufbau von Messeständen etc.
Unsere 370.000 Mitgliedsbetriebe beschäftigten rund 3,4 Mio. Menschen, die meisten von ihnen arbeiten auf Baustellen. Sie müssten alternativ zu fest installierten Erfassungsgeräten mit vom Arbeitgeber finanzierten mobilen Geräten ausgestattet werden. Hier käme eine Kostenbelastung von hunderten Millionen Euro plus laufenden Kosten auf die Betriebe zu. Das kann nicht ernst gemeint sein.
Wir fordern den Bundesarbeitsminister daher auf, den entsprechenden Referentenentwurf zurückzunehmen und korrigieren. Die vorhandenen Regelungen zur Arbeitszeitdokumentation sind vollkommen ausreichend."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Pressestelle
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20314-0, Fax: (030) 20314-419