Bauvertragsrecht: neu mit Verbraucherschutz / Verband Wohneigentum begrüßt Verbesserungen für private Bauherren
(Bonn) - Nach jahrelanger Beratung von Politikern, Ministerien, Verbänden der Wohnungswirtschaft und einer langen Nacht im Parlament hat der Bundestag gestern das neue Bauvertragsrecht verabschiedet. Der Verband Wohneigentum e. V. begrüßt das neue Regelwerk. "Im Großen und Ganzen ein Erfolg für den Verbraucherschutz bei Neubau, Umbau und Sanierung", äußert sich Verbandspräsident Manfred Jost zufrieden.
Vor allem die Regelungen des sogenannten Verbraucherbauvertrags bringen dem privaten Bauherrn künftig mehr Sicherheit. Zu begrüßen sind vor allem Verbesserungen bei der Baubeschreibungspflicht, der Bauzeitfestlegung und der verpflichtenden Übergabe von Unterlagen. Ebenso wichtig sind Erleichterungen beim Widerrufsrecht sowie bei der Begrenzung der Abschlagsobergrenze.
"Angesichts der zunehmend komplexeren Bautechnik, die im Übrigen bei der Ausführung auch häufiger Mängel aufweist als früher, war es höchste Zeit, die Verantwortlichkeiten neu zu regeln und dem Verbraucher mehr Rechte einzuräumen", betont Jost.
Allerdings kritisiert der Verband Wohneigentum, dass Bauherren gravierende Mängel nicht schon in der Bauphase geltend machen können, sondern bis zur Bauabnahme warten müssen. Ebenso wäre ein spezielles Sonderkündigungsrecht für private Bauherren bei Insolvenz des Bauunternehmens wünschenswert gewesen. Hier können dem Verbraucher immer noch unnötig hohe Kosten entstehen. Positiv sind immerhin das Anordnungsrecht des Bestellers sowie neue Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, womit die Kostenentwicklung bei Mängelbehebung eingedämmt werden soll. Komplettiert wird dies durch verbraucherfreundlichere Regelungen der Abnahme selbst.
Unerwarteten Mehrkosten, etwa durch verzögerte Fertigstellung des Baus, soll vorgebeugt werden. Mit der Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, der Pflicht zur verbindlichen Vereinbarung der Bauzeit und die Einführung einer Obergrenze für Abschlagszahlungen wurden Forderungen des Verbands Wohneigentum und anderer Verbraucherschutzverbände aufgegriffen. Auch hat der Verbraucher jetzt ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht.
Die Novellierung des Bauvertragsrechts erstreckt sich neben dem Verbraucherbauvertrag auch auf den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag. Insgesamt sollen damit Rechtsunsicherheit vermieden und eine faire Risikoverteilung zwischen den Vertragspartnern erreicht werden. Statt Vereinbarungen, die den wirtschaftlich Stärkeren bevorteilen, und Rechtsprechung, die wegen ihres Umfangs kaum noch zu überblicken ist, sollen die Regelungen für Klarheit und mehr Sicherheit sorgen. Dies ist gerade für private Bauherren existenziell, denn der Hausbau oder Hauserwerb ist meist die größte Investition für die Familie.
"Das neue Bauvertragsrecht ist ein wichtiger Schritt, nun muss es sich in der Praxis bewähren", formuliert Manfred Jost die Erwartung des Verbands Wohneigentum. "Wir werden dies bei Neubau und Sanierung beobachten und unsere Vorschläge zum Nachjustieren einbringen." Und: "Eine verbraucherfreundliche Regelung des Bauträgervertragsrechts steht noch aus. Diese Lücke ist angesichts der enormen Zunahme von Bauträgerangeboten so bald wie möglich zu schließen."
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