Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)

Bauträgervertrag gründlich prüfen

(Berlin) - Was ist ein Bauträgervertrag? Die Antwort auf diese Frage ist für Verbraucher bei der Schaffung von Wohneigentum von großer Bedeutung. Denn wer die unterschiedlichen Vertragsformen kennt, kann sich auf damit verbundenen Tücken und Fallstricke einstellen.

"Der Bauträgervertrag ist ein Immobilienkauf mit Bauverpflichtung", erläutert der Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht Mario van Suntum, Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V aus Leipzig. Der Vertrag ermöglicht es Verbrauchern, vom Bauträger eine schlüsselfertige Immobilie "aus einer Hand" zu erwerben. "Der Erwerber wird - anders als beim Hausbau auf eigenem Grund - erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentümer des Grundstücks und der Bauleistung", verdeutlicht der BSB-Experte den wesentlichen Unterschied zu einem Bauwerkvertrag. Er weist darauf hin, dass für den Bauträgervertrag u. a. die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) als gewerberechtliche Schutzvorschrift zu Gunsten des Erwerbers gilt. Für den Bauträgervertrag besteht die Pflicht der Beurkundung durch einen Notar, erklärt Rechtsanwalt van Suntum weiter und verweist darauf: "Er ist nur dann wirksam, wenn alle Absprachen richtig und vollständig beurkundet sind." Dies gelte für den Kaufpreis, aber auch für die Baubeschreibung. Norm sei, dass Verbraucher den Textentwurf des Vertrages mit allen Vertragsanlagen und Bezugsurkunden spätestens zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten. Was der Erwerber für sein Geld bekommt, wird im Wesentlichen durch die zu beurkundende Baubeschreibung bestimmt. Sie sollte deshalb den Umfang und die Qualität der geschuldeten Bauleistung detailliert festlegen. "Verbraucher sollten den Bauträgervertrag von qualifizierten Fachleuten inhaltlich prüfen lassen. Der Bauherren-Schutzbund e. V. bietet dazu allen Mitgliedern Teamarbeit: Der Bauherrenberater prüft den Bauträgervertrag aus technischer Sicht und der Vertrauensanwalt aus rechtlicher Sicht", so der Rat des BSB-Vertrauensanwaltes.

Wissenswertes zum Thema erfahren Interessenten auch im BSB-Ratgeber aktuell "Der Bauträgervertrag" auf der Internetseite des Vereins.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) Ralf-Michael Löttgen, Bundesgeschäftsführer Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 288807-0, Fax: (030) 288807-10

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