Baustoff-Fachhandel lehnt Fiskusvorrecht bei Insolvenzverfahren strikt ab / Geplante Änderung schädigt massiv gesunde Unternehmen / Alle Gläubiger müssen weiterhin gleichstellt bleiben
(Berlein) - "Mitten in der größten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten wollen sich der Fiskus und die Sozialversicherungen unter allen Gläubigern eine Sonderstellung verschaffen." Mit diesen Worten kritisiert Stefan Thurn, Präsident Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB), Berlin, die Entscheidung der Bundesregierung, im Rahmen ihres Sparpaketes bei Insolvenzverfahren wieder ein Vorrecht für den Fiskus und die Sozialversicherungen einzuführen.
1999 wurden die Privilegien aus gutem Grund abgeschafft. Alle Gläubiger, ob privat, gewerblich oder staatlich, sind seitdem gleichberechtigt. Die geplante Neuregelung treffe den Baustoff-Fachhandel besonders hart und schmälere die Chance, wenigstens einen Teil der offenen Forderungen erstattet zu bekommen. "Unsere rund 900 Mitgliedsfirmen haben eh schon den Nachteil, ihre verkauften Produkte bei einer Kundeninsolvenz nur selten von der Baustelle zurückholen zu können, weil die Produkte meist schon verbaut sind", gibt Thurn zu bedenken. "De facto werden die geplanten Vorrechte die Position unserer Mitgliedsfirmen als Baustofflieferanten weiter schwächen." Indem der Fiskus allen anderen Gläubigern nun Quote wegnehme, schädige er auch gesunde Unternehmen ganz massiv. "Für mich gibt es keinen Grund, warum der Fiskus anders behandelt werden soll, als jeder Unternehmer vor Ort", beklagt Thurn. Sparen dürfe nicht durch einen Rückschritt in der Gesetzgebung erkauft werden. Die geplante Gesetzesänderung wertet Thurn als Verzweiflungstat des Staates, der sich Mehreinnahmen von rund 500 Millionen Euro erhoffe, mit hohem Risikopotential für alle künftig nachrangigen Gläubiger.
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