Baukindergeld entfristen
(Bonn/Berlin) - Möglichst zügig die Weichen für die Verstetigung des Baukindergelds stellen - das fordert der Verband Wohneigentum (VWE) wenige Wochen, bevor Ende März der Förderzeitraum endet.
"Junge Familien, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten, brauchen zum einen Unterstützung bei der Eigenkapitalbildung, zum anderen Planungssicherheit", unterstreicht VWE-Präsident Manfred Jost. Und weiter: "Die aktuellen Zahlen der KfW zeigen, dass die Förderung allen Kritikern zum Trotz die richtige Zielgruppe erreicht, nämlich Familien mit geringem Einkommen."
Seit Inkrafttreten der Förderung im September 2018 haben Angaben der KfW zufolge rund 310.000 Familien vom Baukindergeld profitiert. Die meisten Antragsteller haben ein oder zwei Kinder (85 Prozent) und ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von weniger als 50.000 Euro (75,3 Prozent).
Für die Mehrzahl der Menschen in Deutschland ist das eigene Häuschen das Wohnideal. Als besorgniserregend wertet Jost vor diesem Hintergrund, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland erstmals seit 1993 nicht mehr nur nicht gestiegen, sondern sogar gesunken ist. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Forschungsinstituts empirica.
"Gerade die nachrückende Generation hat Schwierigkeiten bei der Bildung von Wohneigentum", erklärt Jost, "aber auch junge Familien heute müssen die Möglichkeit haben, die stabilisierende Wirkung von Wohneigentum zu erleben, als Ort für die Entfaltung der Familie, als Beitrag zu einer verlässlichen Altersvorsorge und als Rückzugsraum in unsicheren Zeiten, wie wir sie derzeit erleben."
Der VWE-Präsident: "Unabhängig davon sollte sich die Politik immer wieder vor Augen führen, welche gesellschaftspolitisch stützende Wirkung das Wohnen im Eigenheim insgesamt hat. Es ist identitätsstiftend, solidarisch und nachhaltig - Werte, die sich in Bereichen mit hoher Eigentumsquote oft als gelebte Praxis zeigen."
Wichtig im derzeit gültigen Förderzeitraum: Wer Baukindergeld beantragen möchte, muss bis Ende März 2021 Baugenehmigung oder Kaufvertrag in Händen haben. Der Antrag selbst kann dann bis sechs Monate nach dem Einzug ins Eigenheim online bei der KfW gestellt werden, längstens bis zum 31.12.2023.
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