Bauindustrieverband fordert Anpassung des Landesvergabegesetzes
(Bremen) - Mit Befremden hat der Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 3. April 2008 zur Kenntnis genommen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2006 eine der niedersächsischen Regelung entsprechende Tariftreue-Bestimmung des Berliner Vergabegesetzes ausdrücklich für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hatte, ist nunmehr die Tariftreue-Regelung des Niedersächsischen Vergabegesetzes vom EuGH wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit im Sinne des Europäischen Vertrages beanstandet worden.
Bevor vorschnell Konsequenzen bis hin zu der aus Kreisen der Landesregierung geforderten Abschaffung des Landesvergabegesetzes gezogen werden, sollte nach Ansicht des Verbandes zunächst einmal gründlich geprüft werden, welche Auswirkungen die Entscheidung des EuGH überhaupt hat. Dieser hat ausschließlich entschieden, dass im Ausland ansässigen Unternehmen nur die Einhaltung allgemeinverbindlich erklärter Lohntarif-Verträge der Bauwirtschaft abgefordert werden kann. Der EuGH hätte die Regelung aller Voraussicht nach nicht beanstandet, wenn nicht nur die Mindestlöhne, sondern die Lohntarife der Bauwirtschaft insgesamt allgemeinverbindlich wären.
Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung möglicher Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH fordert der Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen von der Niedersächsischen Landesregierung und wegen der gleichlautenden Regelung im dortigen Vergabegesetz auch vom Bremer Senat, gemeinsam mit den Bau-Wirtschaftsverbänden, Lösungen zu finden, mit denen die tarifrechtlichen Vorgaben des in seinen übrigen Teilen zudem unbeanstandeten Landesvergabegesetzes europafest formuliert werden.
Nach Meinung des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen müssen Politik, Bauwirtschaft und Verwaltung auch in Ansehung des EuGH-Urteils für die Zukunft Wege suchen, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten heimischer Baubetriebe und damit einhergehende Gefährdungen von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft zu verhindern.
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