Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Bauindustrie kritisiert Gesetzentwurf zur illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit

(Berlin) - „Eine verschuldensunabhängige Hauptunternehmerhaftung auch für Sozialversicherungsbeiträge ist für die deutsche Bauindustrie inakzeptabel.“ Mit diesen Worten kritisierte am 27. November in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Verschärfung der Haftungsbedingungen für Hauptunternehmer, die das Bundesarbeitsministerium im Rahmen seines Gesetzentwurfs zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit anstrebt.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene „selbstschuldnerische Bürgenhaftung“ auch im Rahmen mehrstufiger Nachunternehmerketten führe zu einer verfassungswidrigen Endloshaftung des Hauptunternehmers; dies sei nicht nur mit unüberschaubaren Risiken verbunden, sondern auch „schlichtweg verfassungswidrig“.

Knipper: „Völlig widersinnig ist, dass künftig sogar portugiesische Sozialversicherungsträger gegen einen deutschen Generalunternehmer vorgehen könnten.“ Nach dem Gesetzentwurf sollen den Hauptunternehmern Gesetzesverstöße der beauftragten Nachunternehmer künftig unabhängig vom Verschulden zugerechnet werden; selbst für ausländische Sozialversicherungsbeiträge sollen sie haften.

Für Knipper ist die geplante Haftungsneuregelung „mittelstandsfeindlich“. Die Regelung komme einer faktischen Ausweitung des § 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz gleich; sie zwinge die Hauptunternehmer, von ihren Nachunternehmern zusätzliche Sicherheiten einzufordern; dies schränke damit die Liquidität und den Kreditrahmen seriöser Nachunternehmer ein. Als völlig unverständlich bezeichnete Knipper die Tatsache, dass das Haftungsthema nur am Rande des „Runden Tisches zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung“ im Bundesarbeitsministerium besprochen worden sei. Knipper: „Ich halte es für einen schlechten Stil, wenn sich Arbeitsministerium und Verbände zu einem „Runden Tisch“ zusammenfinden, wichtige Gesetzesvorhaben dabei aber nicht „auf den Tisch“ kommen.“

Von der Bundesregierung forderte Knipper ein schlüssiges Gesamtkonzept. Mit ihrer Initiative für das steuerliche Abzugsverfahren habe die deutsche Bauindustrie bewiesen, dass sie - schon aus wohlverstandenem Eigeninteresse - an einer wirksamen Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit interessiert sei. Dieser Kampf könne aber nur dann erfolgreich geführt werden, wenn alle Elemente sorgsam aufeinander abgestimmt würden. Die Einführung einer Hauptunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge passe aber in der vorgelegten Form nicht zu dem gerade eingeführten Steuerabzugsverfahren.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstr. 129 10785 Berlin Telefon: 030/212860 Telefax: 030/21286240

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