Bauherren-Schutzbund veröffentlicht neuen Ratgeber: Prüfsteine zum Bauvertrag
(Berlin) - Mit seinem neuen Ratgeber hilft der Bauherren-Schutzbund privaten Bauherren Vertragsangebote von Hausanbietern zu prüfen und Vertragsverhandlungen mit dem künftigen Baupartner erfolgreich zu führen. Die Prüfsteine zum Bauvertrag zeigen auf, welche Fragen im Bauvertrag verbindlich geregelt werden müssen und wie Fallstricke bei der Vertragsgestaltung vermieden werden können. Der Ratgeber enthält kurz zusammengefasst wichtige Tipps verdeutlicht aber auch, wo Rechtsrat durch einen Anwalt des Vertrauens notwendig ist.
Wichtig ist, dass sich Hausinteressenten Klarheit schaffen, mit wem und was sie bauen wollen. Der Vertragsgegenstand und die Art des Vertragspartners bestimmen entscheidend den Inhalt des Bauvertrages. Der Ratgeber gibt Hinweise zur Prüfung des künftigen Vertragspartners und des Hausangebots. Ein Prüfstein widmet sich gesondert der Bau- und Leistungsbeschreibung dem Herzstück des Bauvertrages.
Bei 47 Prozent der vom BSB untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen ist der Vertragsgegenstand unvollständig oder nicht eindeutig definiert. Deshalb ist das Prüfen der Bau- und Leistungsbeschreibung mit Unterstützung eines Fachmanns unverzichtbar.
Großes Augenmerk muss der Preissicherheit durch Vertragspreis und Festpreisgarantie und dem Verhandeln über Mehrkosten bei Sonderwünschen und Gutschriften für Eigenleistungen gelten. Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung müssen terminlich fixiert werden. Der Ratgeber empfiehlt, was dazu in den Bauvertrag aufgenommen werden sollte.
Der Zahlungsplan muss ausgewogen sein und das Prinzip der Zahlung nach Baufortschritt und mängelfreier Leistung gewährleisten. Deshalb sollte dem Zahlungsplan bei Vertragsverhandlungen besondere Beachtung geschenkt werden.
Mehrere Prüfsteine des Ratgebers dienen dazu, Risiken für private Bauherren zu vermeiden. Aufgezeigt wird, welche Sicherheitsleistungen es gibt so eine Fertigstellungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft oder eine Versicherung - und wie darüber verhandelt werden kann. Auch Vertragsstrafen bei schuldhafter Überschreitung der Bauzeit sollten ausgehandelt werden. Was bei der förmlichen Abnahme des Bauvorhabens zu beachten ist und welche Verjährungsfristen für Mängelbeseitigung zu vereinbaren sind, sagt der Ratgeber zum Schluss.
Die Prüfsteine zum Bauvertrag können Bauherren helfen, Konflikten vorzubeugen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit beim Bauvertrag zu erreichen.
Ratgeber auf der BSB-Homepage zum Download: www.bsb-ev.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Pressestelle
Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin
Telefon: (030) 3128001, Telefax: (030) 31507211