Bauherr hat Hausrecht auf Baustelle
(Berlin) - Baufirmen, die auf dem Grundstück der Bauherren ein schlüsselfertiges Haus bauen, müssen während der Bauzeit Zutritt zum Grundstück haben, damit sie dort arbeiten und ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Auftraggebern nachkommen können. Manche Baufirmen lassen sich dazu im Bauvertrag sogar das Hausrecht sichern. Das beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) häufig und warnen davor, solche Vertragspassagen zu akzeptieren. Hat die Baufirma nämlich das Hausrecht, kann sie den Bauherren den Zutritt zum eigenen Grundstück verweigern. Die Bauherren haben dann keine Möglichkeit mehr, den Baufortschritt und die Qualität der Arbeiten zu kontrollieren. Der VPB rät deshalb, das Hausrecht nicht an die Baufirma abzutreten. Falls doch, dann nur mit der Einschränkung, dass dies ausdrücklich nicht gegenüber den Bauherren selbst gilt und gegenüber den von ihnen benannten Personen, sprich den eigenen unabhängigen Bausachverständigen. Bauherren, so lautet eine weitere VPB-Empfehlung, sollten in so einem Fall auch sicherstellen, dass sie einen oder sogar mehrere Schlüssel bekommen, damit sie und ihr Berater jederzeit Zugang zur Baustelle haben.
Bei einem Bauträgervertrag baut der Bauträger auf seinem eigenen Grund und hat deswegen auch das Hausrecht. Hier sollten Betretungsrechte des Verbrauchers und seiner Sachverständigen beim Notar in den Vertrag aufgenommen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB)
Paul Lichtenthäler, Presse
Chausseestr. 8, 10115 Berlin
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