Bauhauptgewerbe: Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft stimmt dem Einigungsvorschlag zu
(Berlin) - Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe) hat dem Einigungsvorschlag für die aktuelle Lohn- und Gehaltstarifrunde zugestimmt. Die Abstimmung in den Gremien beider Arbeitgeberverbände erfolgte mit deutlicher Mehrheit für den Ende Mai erarbeiteten Vorschlag. Nachdem die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) der Einigung bereits zugestimmt hatte, ist nun der Tarifkonflikt im Bauhauptgewerbe beendet.
Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe, betonte, dass mit dem Tarifabschluss deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten: "Positiv ist vor allem, dass die Unternehmen nun für eine lange Zeitspanne im Bereich der Löhne und Gehälter wieder Planungs- und Kalkulationssicherheit haben. Das ist auch mit Blick auf den hohen Bedarf an Bauleistungen in Deutschland und die schwierige Auftragslage unserer Wohnungsbauunternehmen wichtig. Gut, dass wir die Reihen wieder schließen konnten. Jetzt können sich endlich wieder alle auf das Bauen konzentrieren - dafür brauchen wir aber auch mehr Aufträge."
Jutta Beeke, alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission der Arbeitgeber und Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie unterstrich: "Wir haben für dieses Ergebnis geworben und ich bin sehr froh, dass wir eine Mehrheit für die Einigung gefunden haben. In diesen virulenten Zeiten wäre ein erneuter Arbeitskampf Gift für die Bauwirtschaft und damit auch für die Wirtschaft allgemein gewesen. Darüber hinaus ist jeder Streik ein schlechtes Signal für unsere Fachkräfte, die wir so dringend benötigen und unter allen Umständen halten möchten. Mit der Anhebung der Ausbildungsvergütung und der Ost-West-Angleichung, die jetzt schneller kommt als geplant, zeigen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Respekt, Anerkennung und Wertschätzung."
Die Kernpunkte der Einigung im Überblick
- Die Laufzeit beträgt drei Jahre ab dem 1. April 2024.
- Innerhalb der Laufzeit erfolgt eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung:
In der ersten Stufe werden die Löhne und Gehälter mit Ausnahme der Lohngruppe 1 (Ost und West) ab dem 1. Mai 2024 um 1,2 Prozent im Westen und um 2,2 Prozent im Osten angehoben. Die Lohngruppe 1 wird bundeseinheitlich um 2,2 Prozent erhöht. Alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhalten zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro monatlich.
Ab dem 1. April 2025 erfolgt in der zweiten Stufe eine weitere prozentuale Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,2 Prozent im Westen und 5,0 Prozent im Osten. In der 1. Lohngruppe erfolgt die Erhöhung bundeseinheitlich in Höhe von 5,0 Prozent.
Die dritte Stufe sieht ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung aller Lohn- und Gehaltsgruppen um 3,9 Prozent im Westen und die Anhebung der Löhne und Gehälter im Osten auf das Niveau des Tarifgebietes West vor. Damit wird die Ost-West-Angleichung vollzogen.
- Die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr wird für alle Ausbildungsberufe bundeseinheitlich ab dem 1. Mai 2024 auf 1.080 Euro erhöht. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen. Außerdem wird eine stärkere Annäherung der Ausbildungsvergütung der technisch-kaufmännischen Ausbildungen an die der gewerblichen Ausbildungen erfolgen. Zum 1. April 2026 werden die Ausbildungsvergütungen im Westen erneut um 3,9 Prozent angehoben und die Ost-West-Angleichung vollzogen.
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