Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe zum Vergaberecht: Robl: VOB muss erhalten bleiben

(Berlin) - Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl erklärte zum nunmehr veröffentlichten Bericht „Verschlankung des Vergaberechts“:

„Entbürokratisierung ist zwar gut und schön, man darf dabei allerdings nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Hinter dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsmi-nisteriums, das „verschachtelte“ Vergaberecht zu verschlanken, steht der Versuch, die Vergabe- und Verdingungsordnungen, insbesondere die VOB, insgesamt ab-zuschaffen. Dieses Vorhaben lehnen wir strikt ab.

Die VOB steht für die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der Erarbeitung der Ver-gaberegeln in paritätisch von Auftraggebern und Auftragnehmern besetzten Gre-mien, den sog. Verdingungsausschüssen. Gerade der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA), das für die VOB zuständige Gremium, ist das Beispiel schlechthin für eine unbürokratische, praxisnahe, effiziente und transparente Erar-beitung von Regeln zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge.

Eine Verschlankung des Vergaberechts ist im bestehenden System möglich. Für den Bereich der Vergabe von Bauleistungen hat der DVA mit der Vorlage des Konzepts einer „VOB 200X“ bewiesen, dass eine Straffung der Regeln der VOB in kürzester Frist möglich ist.

Wir fordern daher das Ministerium auf, von Überlegungen zur Abschaffung des in der Praxis bewährten Aufbaus des deutschen Vergaberechts Abstand zu nehmen. Stattdessen sollen öffentliche Hand und Bauwirtschaft gemeinsam eine Reform des Vergaberechts im bestehenden System in Angriff nehmen. Die VOB muss als allseits akzeptiertes Regelwerk auch in Zukunft einer der wesentlichen Eckpfeiler der transparenten Vergabe von Bauaufträgen bleiben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Dr. Ilona K. Klein Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: 030/20314420, Telefax: 030/20314419

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