Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe rügt erhebliche Mängel bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

(Berlin) - „So wird das nichts !“, mit diesen Worten kommentierte der zuständige Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Rechtsanwalt Harald Schröer, im Vorfeld der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes kritisiert vor allem, dass sich dieser Gesetzentwurf einseitig auf eine Verschärfung von Strafen und Kontrollen und eine Erhöhung des Bußgeldrahmens konzentriert.

„Schwarzarbeit wird nur dann wirksam bekämpft werden können, wenn die legale Arbeit billiger wird und wenn zugleich die illegale Arbeit verteuert und erschwert wird. Dafür brauchen wir eine Senkung der gesetzlichen Lohnzusatzkosten, einen wirksameren Gesetzesvollzug und eine verbesserte Prüfpraxis der zuständigen Behörden“, erklärte Schröer in Berlin.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert eine Nachbesserung des Gesetzentwurfes insbesondere durch folgende Maßnahmen:

1. Ersatz der vorgesehenen Generalunternehmerhaftung durch eine Meldepflicht der Hauptunternehmer
Die vorgesehene Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge lehnt das Baugewerbe wegen der damit verbundenen, nicht kalkulierbaren Risiken für die Baubetriebe entschieden ab. Gegen diese Regelung bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Statt dessen schlägt der ZDB die Einführung einer Meldepflicht aller Hauptunternehmer an eine zentrale Meldestelle der Sozialversicherungsträger vor.


Kein Unfallversicherungsschutz für Schwarzarbeiter
Für skandalös hält der ZDB die Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung für Schwarzarbeiter.

Nach Auffassung des ZDB darf es keinen Unfallversicherungsschutz mehr geben bei

- illegaler Beschäftigung ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis,

- illegaler Beschäftigung ohne Anmeldung zur Sozialversicherung und


- Schwarzarbeit nach Feierabend und am Wochenende.

2. Wirksame Vollstreckung der Bußgeldbescheide
Bisher werden höchstens 15 v.H. der Bußgeldbescheide auch vollstreckt. 85 v.H. der verhängten Bußgelder bleiben also wirkungslos.

Der bestehende „Vollstreckungsnotstand“, insbesondere bei Betrieben ohne Betriebssitz in Deutschland, muss daher endlich behoben werden.

„An der Erfüllung dieser Forderungen werden wir die Ernsthaftigkeit der Bundesregierung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung messen“, erklärte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.

Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages findet am Mittwoch, den 13. März 2002 statt.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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