Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe lehnt kurze Ãœbergangsfristen entschieden ab

(Berlin) - Mit Empörung hat der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dipl.-Ing. Werner Kahl, auf die Überlegungen der Europäischen Kommission reagiert, die Übergangsfristen für die volle Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen der EU-Osterweiterung flexibel abzusenken.

Das deutsche Baugewerbe hatte anlässlich des Bündnisgespräches Bau am 28. September 2000 gegenüber dem Bundeskanzler eine mindestens zehnjährige Aussetzung der Dienstleistungsfreiheit und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gefordert. Noch während der Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2001 in Stockholm war eine siebenjährige Übergangsfrist im Gespräch.

Zu den Vorstellungen der Europäischen Kommission, Übergangsfristen schon nach zwei Jahren nach dem Beitritt zur EU zu überprüfen und die Aussetzung der Freizügigkeit ggf. aufzuheben, erklärte Kahl:

"Das deutsche Baugewerbe ist empört über die Fehleinschätzung der Auswirkungen der Freizügigkeit und die offensichtliche Unkenntnis der Verhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Der Beitritt der osteuropäischen Länder zur Europäischen Union hat erhebliche arbeitsmarkt- und sozialpolitische Auswirkungen, die für das deutsche Baugewerbe und die Beschäftigten der deutschen Baubetriebe eine existenzielle Bedrohung darstellen. Mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt besteht daher Übereinstimmung darüber, dass für eine Übergangszeit von zehn Jahren die Dienstleistungsfreiheit ausgesetzt werden muss."

Kahl begründete diese Forderung mit dem erheblichen Lohn- und Sozialgefälle, das einen erheblichen Migrationsdruck befürchten lasse. Bei dem Beitritt Spaniens und Portugals zur EU 1986 hat der Durchschnittslohn in diesen Ländern immerhin bei 47 % des EU-Durchschnitts gelegen. Bei den mittel- und osteuropäischen Staaten liegt er aber derzeit nur bei 13 %. Nach einer von der Europäischen Kommission vorgelegten Studie werde sich der Unterschied innerhalb der nächsten 30 Jahre nicht einmal halbieren.

"Ohne eine langfristige Aussetzung der Dienstleistungsfreiheit und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist mit dem massiven Verlust von Arbeitsplätzen heimischer Bauarbeiter und der Existenzaufgabe einer großen Zahl heimischer Baubetriebe zu rechnen", so Kahl. Die bei der Europäischen Kommission offenbar vorherrschende Unkenntnis über die Situation auf dem deutschen Bau- und Arbeitsmarkt wird zu schweren Verwerfungen für die 77.000 deutschen Baubetriebe und die ca. eine Million Beschäftigten führen.

Die Bemühungen der Sozialpartner des Baugewerbes, durch eine Mindestlohnregelung und die Einbeziehung europäischer Wettbewerber in das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft den Verwerfungen auf dem Bauarbeitsmarkt entgegenzuwirken, würden durch die Europäische Kommission konterkariert, so Kahl. Wenn sich die EU-Kommission mit ihren Vorstellungen durchsetze, sei absehbar, dass die Zahl der arbeitslos gemeldeten Bauarbeiter von derzeit rund 200.000 weiter stark steigen werde; die Verantwortung hierfür liege dann aber allein bei der Politik in Berlin und Brüssel, so Kahl abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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