Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe fordert Entscheidung des Bundesrates für Tariftreue

(Berlin) - Für die Bundesratssitzung am 22.06. fordert der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, die Bundesländer auf, dem Antrag von Nordrhein-Westfalen zuzustimmen und Tariftreueerklärungen bundesweit verbindlich einzuführen.

Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist mittlerweile nachhaltig gekennzeichnet von einem exzessiven Lohn- und Preisdumping. Nicht tarifgebundene Unternehmer und zunehmend eingesetzte Subunternehmer aus den EU- bzw. MOE-Staaten zwingen ihre Mitkonkurrenten zu ruinösen Angeboten, die mehr und mehr die Existenz gerade des mittelständischen Bauhandwerks gefährden und einheimische Arbeits- und Ausbildungsplätze vernichten.

"Unseren tarifgebundenen Unternehmen fehlt mittlerweile jegliche Konkurrenzfähigkeit bei der Bewerbung um öffentliche Bauaufträge. Die wettbewerbsregulierende Funktion von Tarifverträgen ist außer Kraft gesetzt." so der ZDB-Präsident. Deshalb muss – so Frauenrath weiter – ein bundeseinheitliches Vergabegesetz geschaffen werden, das auf diese Wettbewerbsverzerrungen wirksam reagiert und deutlich macht, dass Bund, Länder und Kommunen tatsächlich der eingetretenen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fehlentwicklung Einhalt gebieten wollen. "Unser Ziel ist es, einheimische Arbeits- und Ausbildungsplätze in den baugewerblichen Unternehmen zu sichern. Öffentliche Gelder dürfen nur denjenigen Unternehmen zugute kommen, die ihrer sozialpolitischen Verantwortung gerecht werden und ihren Arbeitnehmern deutsche Tariflöhne zahlen." erklärte Frauenrath.

Als Essentials eines neuen Vergabegesetzes nannte der ZDB-Präsident drei Punkte:
1. Das Vergabegesetz muss eine Tarifbindungsverpflichtung auf die am Ort der Baustelle geltenden einschlägigen Lohn- und Gehaltstarifverträge enthalten.
2. Der Grundsatz der Leistungserbringung im eigenen Betrieb und die Beschränkung des Nachunternehmereinsatzes auf bestimmte Auftragswertanteile soll festgeschrieben werden.
3. Darüber hinaus ist der Vorrang der Fachlosvergabe noch einmal besonders hervorzuheben. "Die öffentlichen Auftraggeber müssen verpflichtet werden, die Angebote eingehend zu prüfen, ab einer bestimmten Differenz zum nächst höheren Angebot eine schlüssige Aufklärung der Angebotspreisbildung zu verlangen und diese Dumping-Angebote ggf. auszuschließen. Nur so kann auch Illegalität am Bau wirksam bekämpft werden." erklärte Arndt Frauenrath abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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