Baugewerbe begrüßt Gesetz zur Förderung des Mittelstands / "Besonders wichtig ist der Kampf gegen Preis- und Lohndumping zum Schutz von 20.000 Arbeitsplätzen im Land!"
(Kiel) - Lob für den heute im Landtag vorgelegten Entwurf des Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetzes: "Wir sind sehr erfreut, dass unsere Anregungen und Vorschläge weitgehend berücksichtigt wurden und in den Gesetzentwurf eingeflossen sind”, sagte heute Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein.
Für die Bauunternehmen und ihre rund 20.000 Mitarbeiter im Land ist beispielsweise die Preisabstandsregelung von großer Bedeutung: So wäre die öffentliche Hand nach dem überarbeiteten Gesetz verpflichtet, das günstigste und zweitgünstigste Angebot einer Ausschreibung zu prüfen, wenn zwischen diesen beiden eine Differenz von mehr als zehn Prozent liegt. Und dabei die geltenden allgemeinverbindlichen Mindestlöhne als Untergrenze einer Kalkulation als Mindestmaßstab zu beachten.
Georg Schareck: "Das ist ein ganz entscheidender Punkt, um Unternehmen - und damit auch die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter - gegen Lohn- und Preisdumping zu schützen.” In einem hohen Maß ist dieser Passus im Gesetz dazu geeignet, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Denn Verstöße dagegen können teuer werden. So berichtet der Hauptgeschäftsführer von einer Ausschreibung im Straßenbau, bei der neun Unternehmen jüngst reelle Angebote zwischen 178.000 und 230.000 Euro abgegeben haben, während das zehnte Unternehmen ein Angebot über 108.000 Euro abgegeben hat.
"Wer mit einem solchen Angebot in den Wettbewerb geht, kann dies nur auf Kosten seiner Arbeitnehmer machen. Das ist Preis- und Lohndumping pur und kostet seriöse Unternehmen, die ihre Mitarbeiter anständig bezahlen, oft die Existenz, weil Auftraggeber natürlich vorrangig auf den Preis schauen, obwohl sie verpflichtet sind, das wirtschaftlichste Angebot zu akzeptieren”, so Schareck weiter. Denn regelmäßig sei der billigste Anbieter eben nicht immer auch der günstigste und beste. Schareck: "Oft erleben wir, dass die Arbeiten in solchen Fällen überhaupt nicht sachgerecht und zufriedenstellend ausgeführt werden, dass teuer nachgebessert werden muss und Auftraggeber und -nehmer sich vor Gericht wiedersehen.” Den unterlegenen, meist auch in einer Innung organisierten Betrieben, hilft das jedoch im Nachhinein nicht.
Zumindest bei öffentlichen Aufträgen soll diese Wettbewerbsverzerrung, die in Schleswig- Holstein viele Arbeitsplätze am Bau kosten würde, nicht stattfinden. "Insofern sind wir sehr froh, dass die Landesregierung und das Wirtschaftsministerium dies erkannt und unsere Vorschläge eingearbeitet haben”, so Schareck abschließend. "Davon profitieren mehr als
20.000 Menschen, die in Schleswig-Holstein im Baugewerbe arbeiten.”
Quelle und Kontaktadresse:
Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer
Hopfenstr. 2e, 24114 Kiel
Telefon: (0431) 535470, Telefax: (0431) 5354777
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