Baugesetzbuch: Bei Planungsprozessen nachbessern - Verfahren digitalisieren
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung über die Novelle des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisiert die Novelle als in weiten Teilen unzureichend.
"Hauptziel beim neuen Baugesetzbuch müsste es sein, schneller mehr bezahlbares Bauland zur Verfügung zu stellen. Dieses wesentliche Ziel wird leider verfehlt", sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Im Gesetz seien nur einzelne sehr zarte Ansätze enthalten, die diesem Anspruch gerecht werden.
Gerade angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Städten müssten eigentlich schnell Nachnutzungen für leerstehende Hotels, Büro- und andere Gebäudetypen ermöglicht werden. Das neue Baugesetzbuch wirkt aber beim Thema Umnutzung als Bremse, denn es schreibt für fast alle Fälle eine Änderung in der Bauleitplanung vor. "Das ist alles andere als zeitgemäß", sagt Gedaschko.
Den Kommunen wird mit dem Baugesetzbuch in seiner aktuellen Form ein schwerfälliges und unpraktikables Instrument an die Hand gegeben. Die Fehlersuche führt unweigerlich zur Baulandkommission: Dort wurde auf ganz andere Themen als Geschwindigkeit und schlankere Verfahren gesetzt.
Es kommt jetzt auf den Bund an: Er muss die Steuerung der Planungsprozesse in den Kommunen viel stärker unterstützen. Insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen so genutzt werden, dass die Verfahren deutlich schneller werden. "Wir brauchen in Deutschland ein digitales Verzeichnis über alle bebaubaren Grundstücke. Nur dann wird es mit zügigerem Wohnungsneubau und mit dem bezahlbaren Wohnen in Deutschland vorangehen", sagt der GdW-Präsident.
Das Thema der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sieht die Wohnungswirtschaft generell kritisch, da dem Wohnungsmarkt auf diese Weise bezahlbare Mietwohnungen für breite Schichten der Bevölkerung entzogen werden. Allerdings kommt es hier auf die Balance an: Ein zu striktes Umwandlungsverbot hat den Nachteil, dass zu viele Menschen davon abgehalten werden, Wohneigentum zu bilden. Die bisher geltenden Regelungen über die Umwandlungsmöglichkeit hätten aus Sicht der Wohnungswirtschaft ausgereicht. Striktere Vorgaben, wie sie nun eingeführt werden sollen, lösen das eigentliche Problem nicht: In Deutschland wird zu wenig und zu teuer gebaut. Wir brauchen mehr und günstigere Grundstücke sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Andreas Schichel, Leiter Pressestelle
Klingelhöferstr. 5, 10785 Berlin
Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199