Pressemitteilung | Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT) - Hauptgeschäftsstelle

Baugenehmigungen weiterhin im massiven Sinkflug

(Frankfurt am Main) - Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (VbU) warnt angesichts der heute vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen der Baugenehmigungen in Hessen vor der Verschärfung der anhaltenden Wohnungsbaukrise. Von Januar bis Juni 2024 wurden 7.648 Wohnungen in Hessen genehmigt. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 9.653 Wohnungen. Das ist ein Rückgang um 20,8 Prozent.

So äußert sich Thomas Reimann, Präsident des Verbandes zum Abwärtstrend: "Sinkende Genehmigungen sind immer ein Alarmzeichen für uns, denn die Zahl der Baugenehmigungen ist ein Frühindikator für die wirtschaftliche Gesundheit der Bauwirtschaft. Sie zeigt uns nicht nur auf, wie viel in naher Zukunft gebaut wird, sondern auch, ob Investoren Vertrauen in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben. Die Ursache für die momentane Abkühlung ist eindeutig der Mix aus hohen Baukosten, gestiegenen Zinsen, übermäßiger Bürokratie, langwierigen Genehmigungsverfahren und mangelnder Flexibilität - all das bremst unseren Fortschritt."

Er fordert die Landesregierung daher auf, umfassende Maßnahmen zur Ankurbelung der Bautätigkeit einzuleiten. Dass pragmatische Impulse auf Landesebene möglich sind, zeigt das Beispiel Niedersachsen. Die dort am 1. Juli in Kraft getretene Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bringt erhebliche Erleichterungen, insbesondere für Baumaßnahmen bei bestehenden Gebäuden und zur Förderung des Wohnungsbaus.

"Mit diesen umfangreichen Änderungen setzt der Niedersächsische Gesetzgeber ein deutliches Zeichen zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Vereinfachung von Baumaßnahmen im Bestand. Das soll nicht nur den Bauprozess beschleunigen, sondern auch die Baukosten senken und somit den Wohnungsmarkt nachhaltig entlasten," wertet Thomas Reimann die Situation.

Die neuen Regelungen vereinfachen Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen erheblich. Künftig müssen bei baulichen Änderungen wie Aufstockungen oder dem Einziehen neuer Wände nur die betroffenen Bauteile den baurechtlichen Anforderungen entsprechen.

Zudem entfällt die Stellplatzpflicht für Wohnungen. Eine Genehmigungsfiktion sorgt dafür, dass bestimmte Baumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum als genehmigt gelten, wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten antwortet.

Eine ähnlich gestaltete Baureform in Hessen könnte laut Thomas Reimann einer gesamten Überarbeitung der Hessischen Bauordnung, die in der Regel mehrere Jahre dauert, vorausgehen. Zudem könnten somit dringend benötigte Wohnungen kostengünstiger und einfacher geschaffen werden. Wichtige Impulse dazu kann auch die Kommission Innovation im Bau, die ihre Arbeit aufgenommen hat und konkrete Vorschläge zur Senkung der Baukosten erarbeitet, liefern.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT) - Hauptgeschäftsstelle Lena Brucato, Social Media Managerin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 958090, Fax: (069) 95809233

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