Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bauernverband begrüßt Initiative für sinnvolle Lösungen im Naturschutz

(Berlin) - Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundesnaturschutzgesetz wird dem Vermittlungsausschuss zugeleitet und muss deutlich nachgebessert werden. Dies hat der Bundesrat in Sitzung vom 20.12.2001 beschlossen.

Damit erkennen die Bundesländer an, dass ein effektiver und moderner Naturschutz nur mit der Land- und Forstwirtschaft zu erreichen ist. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz wird diesen Ansprüchen nicht gerecht, da es vor allem auf gesetzliche Auflagen und Bürokratie setzt. Naturschutz mit der Brechstange könne aber keinen Erfolg haben. Die im Naturschutz engagierten Land- und Forstwirte fordern vielmehr die Bereitschaft der Politik für eine ehrliche und faire Zusammenarbeit, wenn sie Leistungen im Naturschutz für die Gesellschaft erbringen sollten, erklärt der DBV. Der Bundesrat unterstütze die Auffassung des Deutschen Bauernverbandes. Der DBV begrüßt daher den mehrheitlichen Beschluss des Bundesrates, der sich für einen ideologiefernen und auf Kooperation setzenden Naturschutz mit der Land- und Forstwirtschaft einsetzt.

Im Vermittlungsausschuss müssten nun deutliche Nachbesserungen vorgenommen werden. So müsse beispielsweise der Vertragsnaturschutz gestärkt und auf eine ausreichende finanzielle Basis gestellt werden. Die vorgesehenen Verbundsysteme müssten nach deren Qualität und nicht nach Prozentzahlen ausgewählt werden. Ansonsten entstehe der Eindruck, als werde Naturschutz nach dem Prinzip Masse statt Klasse betrieben. Auch müsse ein deutlicher Abbau an Bürokratie vorgenommen werden und z. B. die Vorgaben zur guten fachlichen Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft aus dem Naturschutzgesetz gestrichen werden. Es gebe Fachgesetze, die nur hierfür vorgesehen seien, erklärte der DBV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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