Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bauernverbände bieten Bestandsbuch an

(Bonn/Berlin) - Landwirte und Tierärzte müssen nach dem Willen des Gesetzgebers ab dem 24. September 2001 den Arzneimitteleinsatz in Nutztierbeständen verpflichtend dokumentieren.

Diese Dokumentation in Form eines Bestandsbuches war auch auf Grund von Vorschriften der Europäischen Union notwendig geworden. Jede Behandlung mit Arzneimitteln bei Tieren, die zur Nahrungsmittelerzeugung gehalten werden, muss in dieses Bestandsbuch eingetragen werden. Bisher brauchte nur die Abgabe der Arzneimittel belegt werden. Mit dem Bestandsbuch ist nun jederzeit belegbar, wer welches Tier, an welchem Tag, mit welchen verschriebenen Arzneimitteln behandelt hat. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und seine Landesbauernverbände hat die Bestimmungen für den Umgang mit Arzneimitteln zusammengestellt und zusammen mit den Formularen für das Bestandsbuch veröffentlicht. Diese Dokumentation kann ab sofort über die Landesbauernverbände bezogen werden.

Die Tiergesundheit und der Arzneimitteleinsatz in Nutztierbeständen stellen im Hinblick auf den Verbraucherschutz einen besonders sensiblen Bereich dar. Da der Tierhalter und der behandelnde Tierarzt die Verantwortung für einen auf das Mindestmaß beschränkten Arzneimitteleinsatz gemeinsam tragen, ist eine kontrollierbare Transparenz vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Lebensmittelsicherheit unausweichlich. Vollständig ausgefüllt und bei Befolgen der Anweisungen des Tierarztes sichert die Dokumentation dem Landwirt ebenso eine Rufschädigung wie eine Bestrafung für Vergehen, die andere zu verantworten haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

NEWS TEILEN: