Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Bauern- und Winzerverband schließt Rahmenvertrag mit der R + V zur „Riester-Rente“

(Mainz) - Ab dem kommenden Jahr beginnt die Förderung nach dem Altersvermögensgesetz, der so genannten „Riester-Rente“. Die Möglichkeit der staatlich geförderten privaten Vorsorge ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Landwirte interessant. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hat zu diesem Zweck zwei Rahmenverträge mit der R + V für die Mitglieder geschlossen. Der Gruppenversicherungstarif Nr. 6527 beinhaltet eine Förderung für Mitglieder, die die Voraussetzungen nach dem Altersvermögensgesetz erfüllen. Die Versicherungsleistungen werden nach dem Tarif der Rentenversicherung mit Garantiezeit abgeschlossen. Für Arbeitgeber wurde der Direktversicherungsvertrag NR. 6526 geschlossen. Sofern dieser Rahmenvertrag in Anspruch genommen wird, können Arbeitgeber entweder Direktversicherungen aus Entgeltumwandlung oder Direktversicherungen auf das Leben derjenigen Arbeitnehmer abschließen, die ihre Probezeit im Unternehmen bereits erfüllt haben. Je nach Tarif kann entweder eine Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall und/oder eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, Beitragsrückgewähr und Garantiezeit abgeschlossen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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