Bauern fordern effizientere Maßnahmen zum Hochwasserschutz
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat massive Vorbehalte im Hinblick auf die Wirkung des von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Nutzung der Flächen in Überschwemmungsgebieten von Bächen und Flüssen stellen keinen wirksamen Hochwasserschutz sicher, können jedoch landwirtschaftliche Betriebe existenziell gefährden.
In einer Stellungnahme zur Anhörung zur Gesetzesvorlage im Bundesumweltministerium am 10. September betonte der DBV, dass die von Trittin vorgeschlagene Rückverlegung von bestehenden Deichen an volkswirtschaftlicher Unverhältnismäßigkeit nicht zu übertreffen ist. Dabei sei doch wissenschaftlich geklärt, dass statt dessen die Schaffung von Hochwasserpoldern die effektivste Maßnahme für die Kappung von Hochwasserspitzen sei. Diese Hochwasserpolder sollten bei extremen Hochwasserereignissen geöffnet werden, müssten bei normalem Wasserstand aber weiterhin ackerbaulich nutzbar bleiben. Das geplante Verbot der ackerbaulichen Nutzung von Überschwemmungsgebieten habe dagegen mit Hochwasserschutz nichts zu tun. Schließlich kann auf Äckern zum Beispiel wegen niedrigerer Abflusswerte mehr Regen versickern als auf magerem und extensivem Grünland oder Ödland.
Für die landwirtschaftlichen Betriebe an Bächen und Flüssen könne die unzureichende Hochwasserschutzpolitik von Minister Trittin zu einer größeren wirtschaftlichen Gefahr werden als die Auswirkung der eigentlichen Flut. Nach Schätzungen des DBV sind mit rund 900.000 Hektar Ackerland etwa 7,5 Prozent des gesamten Ackerlandes in Deutschland von dem Ackerbauverbot betroffen. Dies werde zu Ertrags- und Vermögensverlusten von rund 3,6 Milliarden Euro führen. Anstelle die wirtschaftlichen Auswirkungen der Betriebe mit zu berücksichtigen, wird nach Ansicht des DBV das vorgelegte Gesetz zum Hochwasserschutz als Vorwand zur Erfüllung von lang gehegten Wunschvorstellungen des Naturschutzes benutzt, denn die Renaturierung von Auen oder das Verbot des Ackerbaus in Überschwemmungsgebieten dient vorrangig der Förderung des Naturschutzes. Dagegen lassen sich Maßnahmen des Erosions- und des Bodenschutzes wirkungsvoller über Agrarumweltprogramme und andere freiwillige Maßnahmen erreichen.
Der DBV schlägt eine verbesserte Strategie für einen aktiven und vorbeugenden Hochwasserschutz vor. Der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einschränkung der Bebauung in Überschwemmungsgebieten stimme man zu. Der Umweltminister solle entschiedene Schritte zur Senkung der Flächenversiegelung ergreifen, damit Niederschläge möglichst vor Ort versickern und die Gefahr des Entstehens von Hochwasser verringert wird.
Mit seiner Stellungnahme will der DBV auch Falschdarstellungen in der öffentlichen Diskussion über die Ursachen der verheerenden Elbeflut richtig stellen. Es sei falsch und unredlich, angesichts der Jahrhundert-Flut 2002 an der Elbe zu fordern, die Flüsse bräuchten mehr Raum, wenn gleichzeitig die Elbe mit ihren naturnahen Landschaften in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen werden soll. Unrichtig sei auch, zu behaupten, eine Änderung der Landbewirtschaftung könne vergleichbare Hochwasserkatastrophen beeinflussen, wenn in den hauptbetroffenen Gebieten
- etwa dem Erzgebirge - überhaupt keine Landbewirtschaftung stattfindet, stellt der DBV fest. Auch dürfe der Einfluss der Landbewirtschaftung auf die Entstehung eines vergleichbaren Hochwasserereignisses nicht überschätzt werden - angesichts Regenmengen von 300 bis 400 Litern pro Quadratmeter innerhalb von 48 Stunden.
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