Bau- und Immobilienbranche: Der unveränderte Leitzins hält die Insolvenzen weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau
(Berlin) - Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im März 2024 erneut gestiegen. Besonders betroffen sind Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche. Durch den unverändert hohen EZB-Leitzins wird sich das Insolvenzgeschehen der Immobilienbranche kurzfristig nicht entspannen.
Mit heutiger Pressemitteilung* veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Insolvenzzahlen für den Monat Januar 2024 und berichtet über die Entwicklung des zurückliegenden Monats März 2024. Demnach wurde für 1.622 Unternehmen im Januar 2024 ein Insolvenzantrag gestellt. Dies entspricht einem Anstieg von 27,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Für den zurückliegenden Monat März weist die amtliche Statistik nach vorläufigen Angaben einen Anstieg um 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat aus.
"Die erhöhten Insolvenzen finden nach wie vor in den von Krise betroffenen Branchen Einzelhandel, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie der Immobilienwirtschaft statt. Im weiteren Jahresverlauf wird im Insolvenzgeschehen insbesondere mit Blick auf die Immobilienwirtschaft die Entwicklung des EZB-Leitzinses eine wichtige Rolle spielen", sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).
Die Leitzinsen sind immer noch unverändert auf hohem Niveau. Als Folge sind Baufinanzierungen weiterhin teuer, die Baukonjunktur kann sich nicht erholen. Zusätzlich waren teilweise erhoffte Leitzinssenkungen in Finanzierungsmodellen bereits eingepreist.
"Wenn der Leitzins weiterhin auf 4,5 Prozent bleibt, wird es kurzfristig wenig Anlass dazu geben, dass sich die Lage der Immobilienwirtschaft verbessern wird", so der VID-Vorsitzende. "Ob es Entspannung in dieser Branche geben wird, hängt von der in Aussicht gestellten Zinswende ab", so Niering.
Quellen:
* 12,3 Prozent mehr beantragte Regelinsolvenzen im März 2024 als im März 2023 (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_152_52411.html)
** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/April 2024, Grafik kostenfrei nutzbar
Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID)
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