Basis der SPD setzt sich gegen Netzaktivisten durch
(Berlin) - Mitgliederbegehren innerhalb der SPD gegen Vorratsdatenspeicherung gescheitert
Heute ist ein am 24. Juli 2012 gestartetes SPD-internes Mitgliederbegehren "gegen jegliche Form der Protokollierung von Nutzerspuren" kläglich gescheitert. 48.500 Sozialdemokraten wären als Unterstützung der Forderung notwendig gewesen, nur knapp 4.800 wurden es dann tatsächlich.
"Es geht schon lange nicht mehr darum, ob die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird, sondern nur noch um die Dauer der Speicherung der Kommunikationsdaten. Die EU-Vorgabe von mindestens 6 Monaten Speicherungsdauer ist dabei die unterste Grenze, aber ein guter Kompromiss zwischen staatlichem Anspruch und Schutz der Grundrechte Einzelner", so die kriminalistische Bewertung von Schulz.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann, der ebenfalls die zeitnahe Wiedereinführung fordert, und der BDK sind sich ebenfalls bei der Bewertung einig, dass das als Alternative gehandelte "Quick Freeze"-Verfahren keine effektive Strafverfolgung gewährleisten kann.
Nun melden die Gegner der Vorratsdatenspeicherung Zweifel an der Tauglichkeit des Mitgliederbegehrens an und zeigen sich damit als schlechte Verlierer. Die überragende Mehrheit der SPD-Mitglieder hat deutlich gemacht, dass sie zwischen rechtsstaatlichen Notwendigkeiten und ideologischen Forderungen einer kleinen Minderheit deutlich unterscheiden können.
"Wer behauptet, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht zur Aufklärung von Straftaten beiträgt, verschließt sich den Fakten", stellt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz fest.
"In der realen wie auch in der virtuellen Welt gilt es, die Rechte auf Leben, Gesundheit, freie Meinungsäußerung, Vermögen oder Eigentum zu schützen. Das ist Aufgabe des Staates! Die Polizei muss somit in die Lage versetzt werden, ihrem Auftrag gerecht werden zu können und die Rahmenbedingungen dafür müssen von der Politik geschaffen werden", bedauert BDK-Chef Schulz die Verschiebung der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf das kommende Jahr, weil sie erst zusammen mit der neuen EU-Datenschutzrichtlinie vorgestellt werden soll.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle
Bernd Carstensen, Pressesprecher
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