Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

Baseler Regeln gegen Geldwäsche kontraproduktiv

(Berlin) – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht herausgegebene Konsultationspapier unter dem Titel "Customer due diligence for banks" scharf kritisiert. Die hierin aufgestellten Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche gingen deutlich über den international geltenden Anti-Geldwäsche-Standard hinaus.

"Der vom Baseler Ausschuss geforderte zusätzliche Identifizierungs- und Dokumentationsaufwand für Banken steht in keinerlei Verhältnis zum erwarteten Erfolg, ist rechtlich bedenklich und daher für die Banken nicht akzeptabel", erklärte VÖB-Pressesprecher Dr. Stephan Rabe. In Deutschland gälten, auch im internationalen Vergleich, sehr hohe Anforderungen an die Bekämpfung der Geldwäsche. Der VÖB befürchtet, dass die zusätzlichen Anforderungen des Baseler Ausschusses zu bereits geregelten Sachverhalten die Adressaten dieser Regelungen, u. a. die Banken, verunsichern würden. Eine Effizienzsteigerung im Kampf gegen Geldwäsche erwartet der Verband durch die neuen Anforderungen nicht. Eher hätten diese kontraproduktive Wirkungen.

Für zielführender hält der VÖB einen Ansatz, wonach die in der die Geldwäschebekämpfung international koordinierenden "Financial Action Task Force (FATF") zusammenwirkenden nationalen Stellen eine Checkliste zur Durchführung des "Know-your-customer-Prinzips" erstellen würden. Hierdurch würden sich die Banken eine bessere Kenntnis über ihre Kunden verschaffen. Auch könne der Identifizierungs- und Aufzeichnungsaufwand, vor allem für grenzüberschreitend tätige Banken, erheblich reduziert werden. Die vom Baseler Ausschuss erhobene Forderung nach einem aufwändigen "Compliance-Test" für Banken würde sich damit erübrigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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