Pressemitteilung | Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

Basel III: "Die Immobilienfinanzierung droht unsachgemĂ€ĂŸ behandelt zu werden"

(Berlin) - "ErnĂŒchtert sind wir hingegen darĂŒber, dass man sich nur zu Übergangsregelungen in diesen Bereichen durchringen konnte und ebenso risikoarme erstrangige Gewerbeimmobilienfinanzierungen offenbar nicht unter die Privilegierung fallen. Das wird der Sicherheit dieser Assetklasse nicht gerecht. Insgesamt droht die Immobilienfinanzierung unsachgemĂ€ĂŸ behandelt zu werden."

Das heutige Votum des ECON orientiert sich inhaltlich am Gesetzesentwurf, den die EuropĂ€ische Kommission im Herbst 2021 zum EU-Bankenpaket vorgelegt hat. Dabei handelt es sich um eine tiefgreifende Überarbeitung bankaufsichtlicher Anforderungen, die vor allem die finale Umsetzung der Basel III-Reform beinhalten und die Eigenkapitalbelastung der europĂ€ischen Kreditinstitute erheblich ansteigen lassen. Bereits im November 2022 hatte sich der Rat der EuropĂ€ischen Union dahingehend positioniert, dass er die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen unterstĂŒtzt. Somit stimmen alle drei Institutionen grundsĂ€tzlich darin ĂŒberein, dass die negativen Auswirkungen auf das FinanzierungsgeschĂ€ft, die aus den ursprĂŒnglichen Empfehlungen des Baseler Ausschusses zum Bankenpaket resultieren, zumindest abgemildert werden.

Die sich abzeichnenden Erleichterungen fĂŒr die Behandlung im Output Floor betreffen insbesondere Finanzierungen von Unternehmen, die ĂŒber kein Rating einer externen Ratingagentur verfĂŒgen, sowie Finanzierungen von Wohnimmobilien. Konkret geht es bei letzteren um eine Halbierung des Risikogewichts von 20 Prozent auf 10%, wenn die Finanzierungen bestimmte zusĂ€tzliche Voraussetzungen erfĂŒllen, zum Beispiel einen institutsspezifischen Hard Test mit einer Verlustquote von maximal 0,25 Prozent - bezogen auf das entsprechende Immobilienportfolio einer Bank. Diese Kapitalentlastung soll jedoch nur bis zum Jahr 2032 gelten, wobei der ECON nun vorgeschlagen hat, die Möglichkeit zu schaffen, diese Übergangsfrist maximal um vier Jahre verlĂ€ngern zu können.

"Warum gleiches risikoarmes GeschĂ€ft kĂŒnftig anders behandeln als heute?"
Dass diese Erleichterungen aber ĂŒberhaupt nur temporĂ€r gelten und nicht auf die Finanzierung von Gewerbeimmobilien ausgeweitet werden sollen, stĂ¶ĂŸt beim vdp auf UnverstĂ€ndnis: " "Wohnimmobilienfinanzierungen mit einem niedrigen Beleihungsauslauf, deren Risikoarmut noch dazu durch einen Hard Test nachgewiesen ist, sollten per se keinen stĂ€rkeren Zuschlag der Eigenkapitalunterlegung verzeichnen als risikoreichere GeschĂ€fte und deshalb unbefristet von dieser Regelung profitieren" betonte Tolckmitt. "Denn warum sollte GeschĂ€ft, das heute als risikoarm gilt und in zehn oder zwanzig Jahren dieselben ambitionierten Kriterien erfĂŒllt, in Zukunft anders behandelt werden als heute?" Zudem sollten ebenso risikoarme Gewerbeimmobilienfinanzierungen in die Andersbehandlung einbezogen werden.

Nach dem Votum des ECON wird das EuropĂ€ische Parlament voraussichtlich in seiner nĂ€chsten Plenarsitzung ĂŒber das Bankenpaket abstimmen. Im Anschluss findet in BrĂŒssel der sogenannte Trilog statt, bei dem die EU-Kommission, der Rat der EuropĂ€ischen Union sowie das EuropĂ€ische Parlament ĂŒber ihre jeweiligen VorschlĂ€ge zum EU-Bankenpaket verhandeln.

Der vdp wird zudem weiter darauf hinweisen, dass Regulierungsmaßnahmen wie Basel III letztlich der Erreichung politischer Ziele im Wege stehen. Die nachhaltige Transformation der Wirtschaft, die energetische Sanierung des GebĂ€udebestands sowie die Schaffung bezahlbaren Wohnraums erfordern in Zukunft massive Investitionen, die weitestgehend von der Kreditwirtschaft zu finanzieren sind. "Je stĂ€rker Kreditinstituten die Kreditvergabe erschwert wird, desto weniger wird es gelingen, politische Visionen Wirklichkeit werden zu lassen", warnte Tolckmitt. Als Beispiel fĂŒhrte er bestimmte energetische Sanierungen von Immobilien an, die im Basel III-Rahmenwerk als so genannte ADC-Finanzierungen (acquisition, development and construction) klassifiziert und im Falle von Gewerbeimmobilien mit einem Risikogewicht von 150 Prozent belegt werden sollen. Dieser Wert entspricht dem Risikogewicht fĂŒr ausgefallene Kredite, wĂŒrde Finanzierungen von Sanierungen deutlich verteuern und damit die grĂŒne Transformation erschweren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) Carsten Dickhut, Bereichsleiter Kommunikation Georgenstr. 21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20915100, Fax: (030) 20915101

(jg)

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