Pressemitteilung | Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)

Basel II: DSGV sieht noch erheblichen Änderungsbedarf

(Berlin) - Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sieht bei den jüngsten Vorschlägen zur Neuregelung der Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten noch erheblichen Diskussions- und auch Änderungsbedarf. Das zweite Konsultationspapier des Baseler Ausschusses ist am 16. Januar in New York veröffentlich worden.

Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr. Holger Berndt hob hervor, dass zwar bereits wichtige Forderungen der deutschen Kreditwirtschaft erfüllt worden sein. So werde beispielsweise das interne Rating zur Bestimmung der Eigenkapitalanrechnung von Kreditrisiken zugelassen und um eine Retailkomponente sowie einen Index zur Bestimmung der Risikostreuung ergänzt. Dies ermögliche vor allem Instituten mit einer Vielzahl kleinerer Kreditvolumina eine risikogerechtere Bepreisung und Eigenkapitalunterlegung. Darüber hinaus werde auch dem hohen Sicherheitsstandard in Deutschland bei gewerblichen Realkrediten im Wege einer bloß hälftigen Eigenkapitalanrechnung dieser Kredite Rechnung getragen. Der DSGV sehe darin einen großen Erfolg der deutschen Kreditwirtschaft.

Allerdings trügen die Detailvorschläge, die 2004 in Kraft treten sollen, noch immer eine zu wenig einheitliche Handschrift. Dies komme vor allem in einer zu hohen Komplexität bei der Ausgestaltung des internen Ratings und der Anrechnung von Kreditsicherheiten zum Ausdruck. "Mit unübersichtlichen und übermäßig detaillierten Regelungen wird hier nur eine scheinbare Genauigkeit erreicht. Tatsächlich ist aber eine genaue Messung von Kreditrisiken nur über echte Kreditrisikomodelle möglich.", so Berndt weiter. Diesen Weg wolle auch die Sparkassen-Finanzgruppe beschreiten. Spätestens bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen in die Informationstechnologie werde sich zeigen, dass die Anforderungen über das Notwendige und Machbare hinausgingen.

Darüber hinaus, kritisierte Berndt, habe eine erste Durchsicht der Vorschläge ergeben, dass künftig bei der Eigenkapitalunterlegung auch so genannte "erwartete Verluste" zu berücksichtigen seien. Davon sei im gesamten bisherigen Konsultationsprozess zwischen Aufsicht und Kreditwirtschaft nie die Rede gewesen. Statt dessen sei man bislang in Übereinstimmung mit der modernen Bankbetriebslehre immer davon ausgegangen, dass das Eigenkapital als "Risikopuffer" nur für unerwartete Verluste diene. Dadurch ergäben sich nun zum Teil erhebliche Nachteile im Anrechnungsgefüge. "Dies wird für uns einer der zentralen Diskussionspunkte in der anstehenden Konsultation sein", betonte Berndt.

Mit Blick auf den Umfang und die Komplexität des insgesamt rund 500 Seiten umfassenden Konsultationspapiers befürchtet Berndt, dass bis zum Ablauf der gesetzten Stellungnahmefrist am 31. Mai 2001 eine angemessen intensive und konstruktiv kritische Auseinandersetzung der Kreditwirtschaft mit den Vorschlägen nur sehr schwer möglich sein dürfte. Hinzu komme, dass auch das neue Papier noch zahlreiche offene Fragen und ungeklärte Punkte aufweise. So sollen zum Beispiel die Anrechnungsfaktoren zur Bestimmung der Unterlegung operationaler Risiken oder etwa die Behandlung von Projektfinanzierungen im internen Rating erst parallel zur anstehenden Konsultation entwickelt werden. "Hier muss notfalls an eine Verlängerung der Konsultationsfrist gedacht werden, auch wenn sich dadurch der vorgesehene Termin zur Verabschiedung des neuen Akkords im November 2001 nach hinten verschiebt" erklärte Berndt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin Behrenstr. 31 10117 Berlin Telefon: 030/202250 Telefax: 030/20225250

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