Pressemitteilung | Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

Barrieren im Gesundheitswesen für Frauen mit Behinderung endlich beseitigen

(Hürth) - Anlässlich des Internationalen Tags der Frauen weist die Lebenshilfe NRW auf noch immer vorhandene Barrieren für Frauen mit Behinderung im deutschen Gesundheitssystem hin. Diese müssen bei der anstehenden Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zwingend berücksichtigt werden, um der vor 15 Jahren ratifizierten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) und der jüngsten Kritik des zuständigen UN-Prüfungsausschuss endlich gerecht zu werden.

Strukturelle Benachteiligung im Gesundheitswesen

1. Ungleichheiten im Zugang zur Gesundheitsversorgung: Frauen mit Behinderung haben oft erschwerten Zugang zu medizinischer Versorgung. Barrieren wie mangelnde barrierefreie Einrichtungen, unzureichende Kommunikation und fehlende Sensibilität des medizinischen Personals erschweren den Zugang zu notwendigen Gesundheitsdiensten.
2. Unterrepräsentation in der Forschung: Frauen mit Behinderung sind in klinischen Studien und Forschungsprojekten unterrepräsentiert. Dies führt zu einer unzureichenden Berücksichtigung ihrer spezifischen gesundheitlichen Bedürfnisse und erschwert die Entwicklung zielgerichteter Interventionen.
3. Mangelnde Aufklärung und Prävention: Informationen zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsrisiken und Präventionsmaßnahmen erreichen Frauen mit Behinderung oft nicht ausreichend. Dies kann zu vermeidbaren gesundheitlichen Problemen führen.

"Wir fordern diese Ungleichbehandlung von Frauen mit Behinderung abzuschaffen. Es muss im gesamten Gesundheitswesen durch Ausklärungskampagnen ein durchgängiges Bewusstsein zur Barrierefreiheit für Frauen geschaffen werden, wie es auch der UN-Prüfungsausschuss fordert. Dazu gehört z.B. die Implementierung von Barrierefreiheit in allen Fort- und Weiterbildungsangeboten als fester Bestandteil", sagt Prof. Dr. Gerd Ascheid. Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW.

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des BGG angekündigt. Nachdem diese vor über zwei Jahre ihre Arbeit aufgenommen hat, liegt immer noch kein Gesetzentwurf vor. Zwei weitere Jahre, in denen die Rechte von Menschen mit Behinderung unzureichend im Deutschland beachtet wurden. Zwei weitere Jahre, in denen Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung missachtet wurden. Die Lebenshilfe NRW fordert daher speziell für das Gesundheitswesen sollten folgende Aspekte beim BGG zu berücksichtigt:

1. Barrierefreie Gesundheitseinrichtungen: Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen müssen barrierefrei gestaltet sein, um den Zugang nicht nur für Frauen mit Behinderung zu erleichtern.
2. Sensibilisierung des medizinischen Personals: Schulungen für medizinisches Personal sollten die spezifischen Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung, aber nicht nur diesen, zwingend berücksichtigen, um eine diskriminierungsfreie Versorgung zu gewährleisten.
3. Forschung und Daten: Die Forschung muss inklusiver werden, indem sie Frauen mit Behinderung als gleichberechtigte Partnerinnen einbezieht. Daten zur geschlechtsspezifischen Gesundheit von Frauen mit Behinderung sind dringend erforderlich.

"Deutschland hat bei der jüngsten Staatenprüfung durch die UN erneut zahlreiche Mängel bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bescheinigt bekommen, über die der Ausschuss teilweise sehr besorgt ist. Wir fordern die Bundesregierung und Landesregierungen auf, die Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen endlich ernst zu nehmen die Gesundheitsversorgung für Frauen mit Behinderung zu verbessern", sagt Ascheid.

Quelle und Kontaktadresse:
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. Philipp Peters, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Abtstr. 21, 50354 Hürth Telefon: (02233) 932450, Fax: (02233) 9324510

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