Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Bankenverband plädiert für Beibehaltung der modellbasierten Kapitalunterlegung

(Berlin) - "Banken müssen ihre Risiken mit Instrumenten berechnen können, die genau zu ihrem Geschäftsmodell passen. Nur wenn das Messinstrument gut ist, kann auch das Ergebnis tragfähig sein.

Standardmodelle können das allein nicht leisten. Deshalb sollte die modellbasierte Kapitalunterlegung erhalten bleiben", sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, in Frankfurt.

Neben einem aufsichtlich vorgegebenen Standardansatz zur Berechnung der Kapitalanforderungen dürfen Banken auch eigene interne Modelle verwenden, die jedoch von der Aufsicht genehmigt werden müssen. In jüngerer Vergangenheit wurde Kritik an diesem System geäußert, weil die Ergebnisse der modellbasierten Berechnung zu wenig vergleichbar seien. "Sicherlich ließen sich Ergebnisse besser vergleichen, wenn alle Banken den gleichen Standardansatz zur Berechnung ihrer Kapitalanforderungen verwenden würden, doch der Standard hätte zwei große Schwächen. Erstens: Er kann den verschiedenen Geschäftsmodellen und ihrer Komplexität nicht gerecht werden. Zweitens: Er würde Herdenverhalten und Prozyklität fördern und erhöhen. Wir verstehen den Wunsch zu vereinfachen, doch wir halten eine gewisse Diversität der Modelle für erforderlich ", so Kemmer.

Passgenaue Modelle sind sinnvoll, weil auf diesem Weg gewährleistet ist, dass Banken die spezifischen Risiken ihres individuellen Geschäftsmodells bestmöglich abbilden können. Eine Bank, die zum Beispiel hauptsächlich Konsumentenkredite und Baufinanzierungen vergibt, hat ein gänzlich anderes Risikoprofil als eine Bank, die vornehmlich große internationale Projekte finanziert. "Für alle Banken gilt, dass jedes Modell vor dem Einsatz durch die Bankaufsicht geprüft und abgenommen werden muss. Das gleiche gilt für jede wesentliche Änderung am Modell", sagt Kemmer.

Als Alternative zum bestehenden System wird von Kritikern die so genannte "Leverage Ratio", eine starre Untergrenze von Kernkapital zu Bilanzsumme, ins Feld geführt. "Die Leverage Ratio kann als ein zusätzliches Instrument, eine Art grober Indikator für mögliche Fehlentwicklungen bei einer Bank durchaus Sinn ergeben. Sie sollte aber keinesfalls als hartes Limit eingeführt werden, denn sie macht keinen Unterschied zwischen risikoreichen und risikoarmen Geschäften. Das führt nicht nur zu gefährlichen Fehlanreizen, weil Banken einen Anreiz haben bei gegebenem Eigenkapital mehr Risiko auf die Bilanz zu laden, sondern benachteiligt auch bestimmte risikoarme Geschäftsmodelle", erläuterte Kemmer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

(cl)

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