Bankenverband begrüßt neue Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft
(Berlin) - Der Bundesverband deutscher Banken begrüßt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) veröffentlichten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK). Hiermit setze die Aufsichtsbehörde umfängliche Mindeststandards an die Aufbauorganisation, die Prozesse der Kreditvergabe sowie die Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft. Die MaK verpflichten alle Kreditinstitute zu einem sachgerechten Kreditrisikomanagement und leisten so einen Beitrag zur Stabilisierung des Gesamtsystems, betonte Dr. Wolfgang Arnold, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes.
In einem konstruktiven Dialog zwischen Aufsichtsbehörden und den kreditwirtschaftlichen Verbänden sei es gelungen, die zunächst viel zu detailliert formulierten Anforderungen so anzupassen, dass den Instituten die notwendigen Freiräume zum Betreiben ihres spezifischen Kreditgeschäfts erhalten blieben. Es müsse jetzt sichergestellt werden, dass die im Interesse einer flexiblen Handhabung bewusst gewährten Spielräume nicht in der Prüfungspraxis der Wirtschaftsprüfer beschränkt würden, mahnte Arnold.
Der Bankenverband begrüßte vor diesem Hintergrund die geplante Einrichtung eines Fachausschusses, in dem unter Beteiligung von Aufsicht, Banken und Prüfern Auslegungsfragen der MaK geklärt werden sollen.
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