Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Bankenverband begrüßt EU-Bilanzverordnung

(Berlin) – „Die Verabschiedung der EU-Bilanzverordnung durch den Ministerrat ist ein wichtiger Schritt für das Zusammenwachsen der Kapitalmärkte“, so Dr. Wolfgang Arnold, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die Verordnung verpflichtet europäische Unternehmen, deren Wertpapiere an einer Börse notiert sind, ihre Konzernabschlüsse ab dem Jahr 2005 nach den International Accounting Standards (IAS) aufzustellen. „Transparente und vergleichbare Abschlüsse sind für die Anlageentscheidung der Marktteilnehmer und für eine effiziente Unternehmenskontrolle dringend erforderlich“, betont Dr. Wolfgang Arnold.

In Deutschland muss nun zügig über die Umsetzung der eingeräumten Mitgliedsstaatenwahlrechte entschieden werden. Der BdB sieht es als unerlässlich an, dass die in den USA gelisteten Unternehmen, die ihren Konzernabschluss auf der Grundlage der US GAAP erstellen, ihre Rechnungslegung erst ab 2007 auf die IAS umstellen müssen. Wenn es bis dahin gelingt, den Konvergenzprozess von IAS und US GAAP zu beschleunigen und eine Anerkennung der IAS durch die US-Börsenaufsichtskommission SEC zu erreichen, könne ein integrierter transatlantischer Finanzmarkt entstehen. Hiervon würden Unternehmen und Anleger gleichermaßen profitieren. Im anderen Fall wären die in den USA gelisteten europäischen Unternehmen ab 2007 gezwungen, neben dem IAS- einen weiteren US GAAP- Abschluss oder eine aufwändige Überleitungsrechnung zu erstellen.

Nicht börsennotierte Unternehmen sollen nach Auffassung des BdB die Möglichkeit erhalten, ihren Konzernabschluss ebenfalls nach IAS aufzustellen. Damit können mittelständische Unternehmen, die eine Börsennotierung anstreben oder sich aus anderen Gründen an den Anforderungen des Kapitalmarktes orientieren, international vergleichbare Abschlüsse aufstellen.

Auch bezüglich des Einzelabschlusses setzt sich der Bankenverband für ein Unternehmenswahlrecht ein. Die Möglichkeit zur Erstellung eines IAS-Einzelabschlusses ist vor allem für die kapitalmarktorientierten Unternehmen von großer Bedeutung, die ihren Konzernabschluss bereits auf der Grundlage der IAS erstellen. Eine IAS-Pflicht für Einzelabschlüsse lehnt der BdB hingegen ab. Zum einen sind die IAS primär auf den Konzernabschluss zugeschnitten. Zum anderen müssten die vielen Mittelständler, die heute aufgrund der Verknüpfung von Handels- und Steuerbilanz nur einen Abschluss aufstellen, durch die Einführung einer IAS-Pflicht zukünftig zwei Abschlüsse erstellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

NEWS TEILEN: