"Bankenfachverband zur Scoring-Studie des BMJV und des BMI: Scoring ist ausreichend reguliert"
(Berlin) -Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern (BMI) haben heute eine Studie zum "Scoring nach der Datenschutznovelle 2009 und neue Entwicklungen" veröffentlicht. Der Bankenfachverband sieht Scoring als ausreichend reguliert an. Seit 2010 gelten hier neue datenschutzrechtliche Vorgaben, die für Sicherheit und Transparenz sorgen. Scoring ist ein bewährtes Verfahren, mit dem Banken ihre Erfahrungen aus der Vergangenheit für künftige Kreditvergaben nutzen können. Eine Bank mittlerer Größe vergibt dabei innerhalb von zehn Jahren rund eine Million Kredite und verfügt über umfassende Erfahrungswerte.
Scoring ist transparent
"Die Bestandteile des Scorings sind für den Verbraucher bereits jetzt transparent", sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. So können Verbraucher jederzeit erfahren, welche Daten Banken oder Auskunfteien über sie gespeichert haben. Sie können ihren Score-Wert, dessen Bedeutung und Datengrundlage erfragen und sich automatisierte Kreditentscheidungen erläutern lassen. In der Verantwortung der Bank liegt es letztendlich, die Daten des Verbrauchers zu bewerten und eine Kreditentscheidung zu treffen.
Gesetzliche Vorgaben zur Bonitätsprüfung
Zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung sind Banken gesetzlich verpflichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft die eingesetzten Scoring-Verfahren regelmäßig. Denn ein funktionierendes Scoring ist sowohl im Sinne der Aufsichtsbehörden als auch der Verbraucher sowie der kreditgebenden Banken.
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