Pressemitteilung | k.A.

Bangen um die Grundsicherung: Offener Brief von VdK und Lebenshilfe fordert Klarstellung

(Bonn) - VdK und Lebenshilfe befürchten im Falle eines Wahlsiegs der CDU/CSU eine Schlechterstellung nicht nur von Altersarmut bedrohter, sondern auch geistig behinderter Menschen. Sie beziehen sich dabei auf das Regierungsprogramm 2002 bis 2006 von CDU und CSU, in dem es heißt: "Das Grundsicherungsgesetz darf nicht in Kraft treten."

In einem offenen Brief wenden sich VdK-Präsident Walter Hirrlinger und Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, an den Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber. Sie legen dar, dass das Grundsicherungsgesetz ab 1. Januar 2003 das finanzielle Existenzminimum auch der Menschen sicherstellen soll, die voll erwerbsgemindert und deshalb zum Beispiel in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind.

In dem Brief heißt es weiter: "Viele dieser Menschen verdienen nur zwischen 100 und 150 Euro im Monat und haben keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn sie mit ihren Eltern zusammenleben. Das Grundsicherungsgesetz garantiert, dass diesem Personenkreis endlich der gleiche Barbetrag zur Existenzsicherung zur Verfügung gestellt wird, der von einem ‚klassischen Sozialhilfeempfänger‘ beansprucht werden kann."

Die CDU/CSU habe dem Grundsicherungsgesetz im Vermittlungsverfahren zugestimmt, um die Selbstbestimmungsrechte behinderter Menschen zu stärken. "Wir erwarten, dass die CDU/CSU noch vor der Wahl eine Antwort auf die Frage gibt, wie sie die ‚Grundsicherung‘ für geistig und mehrfachbehinderte Menschen in Zukunft regeln will", so die Aufforderung an Stoiber.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK - Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a 53175 Bonn Telefon: 0228/820930 Telefax: 0228/8209343

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