Bahnindustrie begrüßt Bundestagsentscheidung zur Reform des Bauvertragsrechts
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beraten und verabschiedet. Dabei hat der Gesetzgeber eine aus Sicht des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) besonders strittige Passage gestrichen. Das nun beschlossene Ergebnis sichert die Balance am Bau zwischen Auftraggebern und Unternehmen.
"Der Bundestag hat einen massiven Stolperstein für die bauliche Realisierung erhöhter Investitionsmittel aus dem Weg geräumt. Diese Entscheidung ist für die Bahnindustrie in Deutschland von grundlegender Bedeutung", kommentierte VDB-Hauptgeschäftsführer Dr. Ben Möbius den Bundestagsbeschluss. "Denn Deutschlands Schienenwege müssen modernisiert und ausgebaut werden. Der Bund stellt dafür in den nächsten Jahren deutlich mehr Investitionsmittel bereit. Damit diese Gelder effektiv in der Schieneninfrastruktur ankommen, braucht es eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Unternehmen. Diese stellt das neue Gesetz nun auch weiterhin sicher."
Der Gesetzgeber hat den aus Sicht des VDB kritischen § 650c Abs. 4 des Gesetzentwurfes gestrichen. Dieser hätte den bisher geltenden und bewährten Konsens am Bau aufgekündigt, weil er den Auftraggeber rechtlich einseitig privilegiert hätte. So wäre der Bauunternehmer auf unfaire Weise benachteiligt worden. Mit der nun beschlossenen Gesetzesfassung folgt der Bundestag nicht nur der Anregung des VDB, sondern auch der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. "Der Bundestag hat eine kritische, wohl sogar verfassungswidrige Unwucht beseitigt. Das nun beschlossene Gesetz kann eine gute Partnerschaft für eine moderne Schieneninfrastruktur bewahren", sagte Möbius.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB)
Sascha Nicolai, Pressesprecher
Universitätsstr. 2, 10117 Berlin
Telefon: (030) 206289-0, Fax: (030) 206289-50
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