Pressemitteilung | Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) - Hauptgeschäftsstelle

Bahn-Kundenrechte müssen sich am Kundennutzen orientieren

(Köln) - „Der größtmögliche Kundennutzen muss aus unserer Sicht im Vordergrund stehen. Dies erfordert ein tragfähiges, ausgewogenes System von Aufwendungen auf Seiten der Ver-kehrsunternehmen und den Ansprüchen der Kunden.“ Mit dieser Aussage reagierte der Haupt-geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Prof. Dr. Müller-Hellmann auf Pressemeldungen über das Interview eines Bundesministers zu den Kundenrech-ten bei der Bahn. „Ansprüche, die Fahrpreise massiv erhöhen, weil sie hohe Bürokratiekosten schaffen oder zum Missbrauch einladen, nutzen unseren Kunden nichts. Die Kundenrechte sind offensichtlich Sommerlochthema geworden. Die Diskussion ist alles andere als neu. Schon seit dem letzten Jahr berät unter Federführung des Justizministeriums eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf für Fahrgastrechte im Bus- und Bahnverkehr. Auch die EU will eine Fahrgastrechte-Verordnung verabschieden, deren Grundzüge bereits feststehen,“ be-tonte Müller-Hellmann. Diese EU-Regelung sehe 25 Prozent Entschädigung bei 60 Minuten und 50 Prozent bei 120 Minuten Verspätung vor.

Auf dieser Grundlage habe die Deutsche Bahn zunächst im Nahverkehr von Schleswig-Holstein eine Neuregelung umgesetzt. Diese sei, so Müller-Hellmann, praktikabel und verbinde mehrere Vorteile miteinander:

1. Sie sei klar und verständlich;
2. Sie sei so aufgebaut, dass mit ihr Erfahrungen gesammelt werden könnten und bei Bedarf eine Nachsteuerung möglich sei;
3. Sie biete keinen Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen im grenzüberschreitenden und im Inlandsverkehr sowie beim Fern- und Nahverkehr;
4. Und – dies habe die Politik in der Vergangenheit auch immer als Absichtserklärung postuliert – sie transferiere das EU-Recht 1:1.

Der VDV habe sich, erläuterte Müller-Hellmann, bisher schon dafür eingesetzt, die Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Herbst ihre Ergebnisse vorlegen wird, abzuwarten und dann auf dieser Grundlage in Übereinstimmung mit der EU-Regelung ein Gesetz zu verab-schieden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Stephan Anemüller, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kamekestr. 37-39, 50672 Köln Telefon: (0221) 57979-0, Telefax: (0221) 514272

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