Bahn auf dem richtigen Gleis mit Qualitätsgarantie für Pünktlichkeit / vzbv begrüßt Entschädigungsanspruch in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn
(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Verspätungsentschädigungen in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. "Die Deutsche Bahn stellt mit der Kundencharta und einer rechtlich abgesicherten Qualitätsgarantie die Weichen endlich in Richtung einer fortschrittlichen Kundenpolitik", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Positiv bewertet vzbv-Vorstand Edda Müller auch die Bereitschaft der Bahn, an einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle mitzuwirken.
Der vzbv setzt sich seit langem dafür ein, die Rechte der Kunden im öffentlichen Verkehr zu stärken. Bislang haben Fahrgäste bei Verspätungen und Ausfall von Zügen in aller Regel keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung. Ab 1. Oktober sollen nun bisher geltende Kulanzentschädigungen durch ein einklagbares Recht ersetzt werden. Aus Sicht des vzbv ist damit ein entscheidender Fortschritt für die Bahnkunden erreicht. "Zum ersten Mal haben die Fahrgäste künftig einen wirklichen Rechtsanspruch ", so Edda Müller. Sie lobte die Hartnäckigkeit, mit der Verbraucherministerin Künast sich für die Rechte der Fahrgäste eingesetzt hatte.
Die heute von der Deutschen Bahn AG zusammen mit dem Bundesverkehrs- und dem Bundesverbraucherschutzministerium vorgestellte Kundencharta für den Fernverkehr sieht folgende Eckpunkte für die Verspätungsentschädigung vor: Fahrgäste in Fernverkehrszügen (ICE oder IC) sollen bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises zurückbekommen. Entscheidender Vorteil für die Kunden: Hierbei kommt es nicht mehr auf die Verspätung des einzelnen Zuges an, sondern auf die Verspätung auf der gesamten Fernverkehrsverbindung, etwa infolge von verpassten Anschlusszügen. Die derzeit im Wege der Kulanz gewährte Entschädigung für den ICE in Form eines Reisegutscheins in Höhe von 10 Euro bei Verspätungen von 30 bis 60 Minuten soll ebenfalls in den Beförderungsbedingungen rechtlich verbindlich geregelt werden.
Die Kundencharta sieht außerdem die Errichtung einer verkehrsträgerübergreifenden "Schlichtungsstelle Mobilität" vor. Die Schlichtungsstelle soll für Bahnkunden und Fluggäste in Konfliktfällen mit den Verkehrsunternehmen Lösungen aushandeln. Der vzbv sieht durch dieses "unternehmensunabhängige Beschwerdemanagement ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung im öffentlichen Verkehr". Kunden würden ihre Rechte erfahrungsgemäß nicht konsequent einklagen, weil der Aufwand im Verhältnis zum erlittenen Schaden in der Regel sehr hoch ist, so Edda Müller.
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