BAH begrüßt die Aussetzung der geplanten Festbetragsanpassung
(Bonn) - Zu der Entscheidung der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die Beschlussfassung zur Anpassung der Arzneimittel-Festbeträge auszusetzen, erklärt der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) am 7. Februar in Bonn:
Der BAH begrüßt die Entscheidung der GKV-Spitzenverbände, die Beschlussfassung über die Anpassung der Festbeträge vor dem Hintergrund der rechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes auszusetzen, als einen konsequenten und richtigen Schritt. Die Entscheidung macht den Weg frei, dass Regierung, Krankenkassen und Arzneimittel-Hersteller nun gemeinsam eine Lösung angehen können, die längst überfällige und vom BAH, von verschiedenen Gerichten und Rechtsgutachtern sowie zuletzt vom Bundeskartellamt geforderte Rechtssicherheit bei der Festbetragsfestsetzung zu schaffen.
Der BAH unterstützt deshalb die Initiative der neuen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt nun zügig zu einer gesetzlichen Regelung für eine rechtlich einwandfreie Festsetzung der Festträge mit Einbindung der Arzneimittel-Hersteller in den Ent-scheidungsprozess zu kommen.
Dies ändert allerdings nichts an der Auffassung des BAH, dass es des Festbetragsinstrumentes nicht bedarf, weil sich die Preise auf dem Arzneimittelmarkt auf niedrigem Niveau selbst regulieren. In Übereinstimmung mit führenden Experten im Gesundheitswesen hält der BAH die Einsparungs- und Rationierungspotentiale im Arzneimittelmarkt für ausgeschöpft und weist die von der GKV erhobene Behauptung "überhöhte Arzneimittelpreise belasteten die Versicherten mit einer Milliarde DM" als sachlich falsch und als marktfernes Wunschdenken zurück.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
Ubierstr. 71-73
53173 Bonn
Telefon: 0228/957450
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