Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

BaFin-Auslegungsregeln zu § 18 KWG / VÖB warnt vor Euphorie

(Berlin) – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, künftig auf detaillierte Auslegungsregeln zu § 18 KWG zu verzichten, begrüßt, jedoch vor Euphorie in den Banken gewarnt. Grundsätzlich sei es richtig, die Eigenverantwortung der Banken zu betonen. Unklar sei jedoch, welche Kriterien die Wirtschaftsprüfer bzw. die BaFin künftig bei ihren Prüfungen anlegen werden. Jedenfalls dürfe, so VÖB-Hauptgeschäfts-führer Karl-Heinz Boos, der Verzicht auf klar ausformulierte Auslegungsregeln nicht zu einer Verschärfung der Prüfungspraxis führen. Der VÖB hätte es daher vorgezogen, wenn die BaFin ihre ursprüngliche Absicht weiterverfolgt hätte, die bisherigen Rundschreiben zu § 18 KWG in einem „Konsolidierten Rundschreiben zu den Anforderungen an die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG“ zusammenzuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Postfach 11 02 72, 10832 Berlin Telefon: 030/81920, Telefax: 030/8192222

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