BÄK gegen Förderung verbrauchender Embryonenforschung
(Berlin) - Die Bundesärztekammer fordert die Forschungsminister der Europäischen Union auf, weiterhin von einer Förderung verbrauchender Embryonenforschung abzusehen. Die gemeinschaftlichen Fördermittel des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms sollten ausschließlich für ethisch vertretbare Projekte eingesetzt werden. Deshalb plädieren wir mit Nachdruck dafür, das Moratorium zur Förderung embryonaler Stammzellforschung über das Jahresende hinaus unbestimmt zu verlängern, betonte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Geschehe dies nicht, würden auch deutsche Finanzmittel zur Förderung von Forschungsprojekten eingesetzt, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Ein solches Vorgehen wäre eine grobe Missachtung unserer Wertvorstellungen und ethischen Grundsätze, wie sie im Grundgesetz und im Embryonenschutzgesetz verankert sind, sagte Hoppe.
Das Moratorium, das unter dänischer Präsidentschaft auf Druck von Deutschland, Österreich, Italien und Irland eingerichtet worden ist, läuft zum 31.12.2003 aus. Am 22. und 23. September wird das Thema Embryonenforschung auf der Tagesordnung des EU-Ministerrates Forschung/Wettbewerb stehen. Ich hoffe, dass Deutschland die Partner in der EU überzeugen kann und eine Lösung gefunden wird, die den ethischen Bedenken und gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland Rechnung trägt, sagte Ärztepräsident Hoppe.
Er sprach sich ferner dafür aus, die ethisch unbedenkliche Forschung an adulten Stammzellen stärker zu fördern. Die Forschung an adulten Stammzellen hat deutliche Fortschritte gemacht. Bereits heute gibt es eine Reihe von Therapieansätzen mit adulten Stammzellen. Dafür sollten die begrenzten Fördergelder ausgegeben werden und nicht für Forschung, die die Menschenwürde verletzt, forderte Hoppe. Auch um das Forschungsniveau der USA zu erreichen, sei es sinnvoll, den Schwerpunkt auf die adulten Stammzellen zu legen.
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