Baden-Württembergische Verbände unterzeichnen Kooperationsempfehlung: Hausbesitzer profitieren von einem "Rundum-Sorglos-Paket"
(Stuttgart) - Ab dem 1. Januar 2013 tritt das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft. Dies bringt für Hausbesitzer einige Veränderungen mit sich. Um den baden-württembergischen Immobilieneigentümern trotz dieser Neuerungen ein "Rundum-Sorglos-Paket" bieten zu können, haben der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg und der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg eine gemeinsame Empfehlung für Kooperationen an ihre Mitgliedsbetriebe herausgegeben.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes zum 1. Januar 2013 können Hausbesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Dieser kann alle Kehr- und Überprüfungstätigkeiten und die Messungen nach der 1. BImSchV übernehmen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung ist der Eigentümer, der dies mithilfe spezieller Formblätter seinem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen muss. Tut er dies nicht, kann ein Bußgeld drohen.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirks-
schornsteinfeger, der dann offiziell "Bevollmächtigter Bezirkschornsteinfeger" heißt, zuständig. Dazu gehören die Feuerstättenschau (zweimal innerhalb von sieben Jahren), die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung behördlich angeordneter Ersatzvornahmen und die Erstellung des Feuerstättenbescheids.
Heizungsanlagen planen, einbauen, warten und instandsetzen sind weiterhin die ureigensten Aufgabengebiete der Installateure und Heizungsbauer bzw. der Ofen- und Luftheizungsbauer.
Nur Handwerksbetriebe mit einem Doppeleintrag in die Handwerksrolle - also sowohl als Installateur- und Heizungsbauer als auch als Schornsteinfeger - haben handwerksrechtlich die Möglichkeit, beide Tätigkeitsbereiche auszuführen.
Um den Verbrauchern ein "Rundum-Sorglos-Paket" bieten zu können, das die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der Heizungsanlagen, die Messungen und Überprüfungen nach 1. BImSchV/KÜO sowie die Beratungen zu Energieeffizienz, Umwelt- und Brandschutz beinhaltet, empfehlen die Verbände, dass die Innungsfachbetriebe des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks und des Schornsteinfegerhandwerks in Baden-Württemberg zukünftig verstärkt Kooperationen eingehen. Damit sollen für die Kunden die jeweiligen Tätigkeiten an der Heizungsanlage, wie warten, kehren, messen, besser aufeinander abgestimmt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg
Pressestelle
Viehhofstr. 11, 70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 483091, Telefax: (0711) 46106060