Baden-Württemberg wagt sich nach vorne / Studiengebühren ab 2007
(Berlin) - Als erstes Bundesland hat am 26. Juli 2005 Baden-Württemberg angekündigt, noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Erhebung allgemeiner Studiengebühren zu verabschieden. Ab dem Sommersemester 2007 werden 500 Euro pro Semester von den Studenten erhoben.
Aus Sicht des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), der Studiengebühren offen gegenübersteht, sind die wesentlichen Kriterien der Sozialverträglichkeit erfüllt: Jedem Studenten steht laut Aussagen des Wissenschaftsministeriums ein Darlehen der L-Bank zur Begleichung der Gebühren offen. Die Gesamtverschuldung von BAföG-Empfängern wird auf 15.000 Euro begrenzt, die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig.
Grundbedingung ist, dass die Gebühren den Hochschulen tatsächlich als zusätzliche Einnahmen zur Verfügung stehen., betont Dorlies Last, Bundesvorsitzende des RCDS. Daher dürften die staatlichen Zuschüsse nicht im selben Umfang reduziert werden. Der Landesvorsitzende des RCDS in Baden-Württemberg, Sebastian Berblinger, fordert zudem eine Stärkung der studentischen Mitbestimmung: Der Student muss die Möglichkeit erhalten, mit seinen finanziellen Mitteln, aktiv die Hochschule von morgen zu gestalten.
Quelle und Kontaktadresse:
Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS)
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