bad e.V. begrüßt den Rahmenvertrag zur Häuslichen Krankenpflege in Schleswig-Holstein
(Essen) Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. wertet den in Schleswig-Holstein zum 1. April 2013 in Kraft getretenen Rahmenvertrag über häusliche Krankenpflege als Verhandlungserfolg: Es ist dies erste landesweit einheitliche Regelung.
Auch wenn sich die Verhandlungen über mehrere Jahre hingezogen haben und die Leistungserbringerverbände einige Kompromisse eingehen mussten, überwiegen für den bad e.V. die positiven Aspekte des Vertrages, der insgesamt als großer Verhandlungserfolg des bad e.V. sowie der weiteren in der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände Privater Pflege in Schleswig-Holstein (LAGPSH) zusammengeschlossenen Verbände angesehen wird.
Mit seinem Inkrafttreten am 1. April 2013 existiert erstmals ein einheitlicher Rahmenvertrag sowohl für private Leistungserbringer als auch für Leistungserbringer der freien Wohlfahrtspflege. Der bad e.V. begrüßt hierbei insbesondere, dass nunmehr für die Gesamtheit der Leistungserbringer in Schleswig-Holstein einheitliche Voraussetzungen und Wettbewerbsbedingen herrschen und somit ein großer Schritt hin zur Gleichbehandlung aller Pflegedienste in Schleswig-Holstein gemacht wurde. Nach Auffassung des bad e.V. bedeutet dies eine positive Entwicklung für die professionelle Pflege in Schleswig-Holstein.
Besonders positiv bewertet der bad e.V., dass der neue Rahmenvertrag auch Altenpflegerinnen und Altenpflegern ermöglicht, die Stelle der verantwortlichen Pflegefachkraft zu besetzen, und die bisherige Voraussetzung entfallen ist, dass eine praktische Berufserfahrung in einem ambulanten Pflegedienst vorliegen musste. Auch die Verkürzung des Zeitraums der praktischen Berufserfahrung auf nunmehr nur noch zwei Jahre ist nach Auffassung des bad e.V. eine gute, aber auch notwendige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel in der Pflegebrache effektiv zu begegnen.
In diesem Zusammenhang begrüßt der bad e.V. auch, dass der Rahmenvertrag erstmals feste und rechtsverbindliche Vorgaben für den Einsatz von so genannten Pflegekräften ohne formale Qualifikation ("Pflegehilfskräfte") und für den Einsatz von Auszubildenden in der Pflege ab dem dritten Ausbildungsjahr macht. Für alle Beteiligten und insbesondere für die leitende Pflegefachkraft bedeutet die eine erhebliche Rechtssicherheit in ihrer täglichen Arbeit.
Der bad e.V. bedankt sich bei allen an den Verhandlungen beteiligten Akteuren und insbesondere bei den weiteren in der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände Privater Pflege in Schleswig-Holstein (LAGPSH) zusammengeschlossenen Verbände für die konstruktive Zusammenarbeit und den erreichten Verhandlungserfolg.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad), Bundesgeschäftsstelle
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