Bad e.V. begrüßt Antrag auf Entbürokratisierung der Pflege
(Essen) - Die FDP-Fraktion des Bundestages hat in einem Antrag, der am 07. April 2006 erstmals im Bundestag verhandelt wurde gefordert, dass die Pflegequalität unter anderem transparenter werden sollte. In die gleiche Richtung geht ein Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg, der bereits im Bundesrat beraten wurde. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem dadurch, dass den einzelnen Pflegeeinrichtungen ein größerer Spielraum bei der Eigendarstellung gegeben wird. Nach Ansicht der Antragsteller müssten Pflegeeinrichtungen größere Möglichkeiten haben, sich als Dienstleister, die eine hohe Pflegequalität anbieten, darzustellen. Hierzu sollte ein Benchmarking eingeführt werden, dass Einrichtung im gesamten Bundesgebiet anhand von einheitlichen Gesichtspunkten vergleicht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die Pflege aus dem aus dem Heimgesetz herauszunehmen. Weiterhin sollen bürokratische Hürden, wie die Anzeigepflichten und Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen überdacht werden.
Dieser Gesetzentwurf ist grundsätzlich zu begrüßen so der stationäre Geschäftsführer des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. Gunnar Michelchen in Essen. Die Abkürzung des Verfahrens bei der Beratung zur Abstellung von Mängeln, die Reduzierung der Anzeigepflichten gegenüber der Heimaufsicht und die Vereinfachung der Inhalte der LQVen könnten für die stationären Pflegeeinrichtungen eine große Arbeitserleichterung bedeuten. Dies käme auch den Bewohnern der Einrichtungen zu Gute, da die Mitarbeiter dann mehr Zeit für Sie hätten. so Michelchen weiter.
Bleibt aus Sicht des bad nur zu hoffen, dass der Gesetzentwurf sich durchsetzt und wirklich irgendwann zu einer Entbürokratisierung in der Pflege führt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad)
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