Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

bad befürwortet Bundesratsentschließung zur Leiharbeit und fordert schnelles Handeln

(Essen) - In seiner letzten Sitzung hat der Bundesrat die Bundesregierung initiativ aufgefordert, Maßnahmen zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege umzusetzen. In dem von der bayerischen Landesregierung initiierten Entschließungsantrag heißt es, der Bund solle "alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern entgegenzuwirken".

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) begrüßt das gemeinsame Vorgehen der Länder voll und ganz. "Wir freuen uns, dass die Bundesländer den Ernst der Lage erkannt haben und ihrerseits nun Druck ausüben auf die Bundesregierung, endlich in puncto Leiharbeit zu handeln", kommentiert Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V., den Entschluss des Bundesrats.

Die Leiharbeit, fährt Kapp fort, gehöre zu den drängendsten Problemen in der Pflegebranche, denn "der Einsatz von Zeitarbeitskräften im pflegerischen Alltag führt zu immensen Kosten. Durch den Fachkräftemangel seien die Leistungserbringer aber notgedrungen auf die Nutzung von Leiharbeit angewiesen. "Für Pflegefachkräfte ist Leiharbeit oftmals sehr attraktiv - nicht nur wegen des Verdienstes", weiß Thomas Barz, bad-Landesvorstand und Geschäftsführer der Senium Seniorenhilfe GmbH, aus eigener Erfahrung zu berichten. "Ein bei mir beschäftigter Zeitarbeitsangestellter hat mir erzählt, dass seine Leiharbeitsagentur nicht nur verpflichtet sei, Arbeit für ihn zu finden, sondern ihm auch bei Nichtbeschäftigung den Pflegemindestlohn zu zahlen habe." Barz hatte sich daraufhin im September 2023 mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesarbeitsminister Heil gewandt, um auf dieses Missverhältnis hinzuweisen. Eine Antwort erhielt er nicht.

Für die bad-Bundesgeschäftsführerin ist deshalb die vom Bundesrat empfohlene Gleichbehandlung von Zeitarbeitskräften und Stammpersonal - verbunden mit der Einrichtung von Gehaltsobergrenzen für Zeitarbeitsfirmen und deren finanzieller Beteiligung an der Pflegeausbildung - ein wichtiger Schritt zur Verhinderung des Abflusses von Fachkräften in die Leiharbeit. "Unser Ruf nach dem Ergreifen von wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung der Leiharbeit wurde zumindest von den Ländern erhört. Dort besteht die Einsicht, dass das Arbeiten in der Pflege wieder attraktiver werden muss, um an die Leiharbeit verlorenes Personal wieder zurückgewinnen zu können."

Insgesamt müssen aber auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiter verbessert werden. Als sinnvollen Vorschlag befindet Kapp den Vorschlag, verstärkt Springerpools aufzustellen, und zwar im stationären sowie im ambulanten Sektor. "Die Einrichtung und der Ausbau von Springerkonzepten ist ein ganz wesentlicher Faktor, um die Position der Leiharbeitsfirmen zu schwächen. Gerade für kleine Pflegeunternehmen könnten Springerpools eine gute Alternative zum Einsatz von Leiharbeitern darstellen. Die Anforderungen an trägerübergreifende Springerpools zu verringern, um so Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb der klassischen Arbeitnehmerüberlassung zu schaffen, erhält unsere volle Unterstützung."

Der bad e. V. fordert als Reaktion auf den Entschließungsantrag des Bundesrats ein schleuniges Handeln der Bundesregierung. "Wenn wir die Versorgungsqualität der Pflege erhalten wollen, müssen die von den Ländern geforderten Maßnahmen unverzüglich konkretisiert, in Gesetzesform gebracht und umgesetzt werden. Ein weiteres Aufschieben des Themas ist nicht mehr hinnehmbar", mahnt Kapp.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin Zweigertstr. 50, 45130 Essen Telefon: (0201) 354001, Fax: (0201) 357980

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