b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter fordert: Pendlerpauschale muss neu geregelt werden!
(Berlin) - Aus derzeitiger Sicht wird immer deutlicher, dass die neue Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Dies zeigen auch die zustimmenden Urteile, zuletzt das des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2008. Trotzdem beharrt das Finanzministerium nach wie vor auf die Richtigkeit seiner Auffassung, dass die Streichung der ersten 20 Kilometer auf dem Weg Wohnung Arbeitsstätte den verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht.
Die Bundesregierung erachtet einen Pauschbetrag und damit Unkostenbetrag pro gefahrenen Kilometer mit 0,15 Euro für ausreichend, was einer sach- und realitätsnahen Beurteilung nicht Stand halten kann. Berücksichtigt man die zwischenzeitlich gestiegene Mehrwertsteuer und die enorm gestiegenen und weiter steigenden Energiepreise, dann müsste die Entfernungspauschale ohnehin auf einen höheren Betrag festgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist es besonders unverständlich, dass eine schon höhere Pauschale von 40 Cent für den Entfernungskilometer in den Jahren 2001 bis 2003 ab 2004 auf 30 Cent gesenkt wurde.
Die Regelung ab 2007, wonach nicht einmal die ersten 20 Kilometer mit dem gekürzten Pauschbetrag anzusetzen sind, kann demnach nur verfassungswidrig sein.
Der Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter fordert die Reparatur der neuen Regelung schon im Vorgriff einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.
Nur so kann erheblicher Verwaltungsaufwand durch Einsprüche und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung vermieden werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)
Daniela Zeller, Öffentlichkeitsarbeit
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