AWO fordert weit gefasste Regelungen für chronisch Kranke / Appell an Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
(Bonn) - "Auch Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 müssen im Sinne des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes als chronisch krank eingestuft werden", verlangte Rainer Brückers, Geschäftsführer des AWO-Bundesverbandes, am 20. Januar in Bonn.
Nach Ansicht der AWO muss der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in dieser Woche die Definition von chronisch Kranken im Sinne der Betroffenen weit fassen. Die bisher bekannt gewordenen Überlegungen reichen nicht aus. Gerade in der Pflegestufe 1 befinden sich viele Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz bzw. demenziellen Erkrankungen, die ständig Medikamente benötigen. "Es führt kein Weg daran vorbei, sämtliche Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI unter die Chronikerregelung fallen zu lassen", sagte Brückers.
Klare Regelungen verlangt die AWO auch für Menschen mit geistiger Behinderung, für psychisch Kranke und suchtkranke Menschen, die ambulant versorgt werden. "Es darf nicht im Einzelfall darum gestritten werden, wie behindert oder psychisch krank der Betroffene ist. Hier müssen pauschale und praktikable Regelungen gefunden werden," erklärte Rainer Brückers.
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