Pressemitteilung | AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)

AVG begrüßt Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

(Berlin) - Das Bundesgesundheitsministerium hat der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zugestimmt. Der AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG) sieht darin eine wichtige Weichenstellung in der Versorgung schwer erkrankter Patienten. „Entscheidend ist jetzt“, betont Vorstandsmitglied Thomas Meißner, „dass die Beantragungsverfahren von den Krankenkassen unbürokratisch gehandhabt werden." Im Einzelnen führt Meißner aus:

„Es ist gut, dass die Versorgung schwerkranker Menschen durch das Modul der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ergänzt worden ist. Bei der neuen Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) handelt es sich um keinen Ersatz, sondern um eine Erweiterung und Ergänzung der Versorgungsmöglichkeiten spezieller Patientengruppen. Die Leistungsanbieter und Kostenträger auf Landesebene sind nun aufgerufen, entsprechende Verträge abzuschließen, die sich an den Bedürfnissen der betroffenen Patienten orientieren.

Außerdem wird entscheidend sein, dass die entsprechenden Beantragungsverfahren unbürokratisch gehandhabt werden – gerade im Hinblick auf den Verordnungszeitraum.

Kritisch sieht der AVG jedoch die eventuell damit verbundene Ausweitung der ambulanten Palliativversorgung durch die Krankenhäuser. Der AVG hofft, dass diese Ambulantisierung zu mehr Miteinander führt, nicht zu einem Gegeneinander; es muss um die optimale Versorgung der Patienten gehen und nicht darum, wer versorgt. Außerdem sind die Kostenträger gefordert, für die zeitintensive Arbeit auch entsprechende Gelder zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte in diesem Zusammenhang auch die Versorgungsrichtlinien der Häuslichen Krankenpflege nach § 92, Absatz 7 SGB V überprüfen, und die verordnungsfähigen Leistungsinhalte flexibilisieren und erweitern.“

Quelle und Kontaktadresse:
AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG) Jörn Mohaupt, Geschäftsführer Schönholzer Str. 3, 13187 Berlin Telefon: (030) 49 90 53 80, Telefax: (030) 49 90 53 88

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