Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

AvD weist auf besondere Verkehrsregeln im Ausland hin

(Frankfurt am Main ) - Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Familien führt die Urlaubsfahrt ins Ausland. Dort sehen sie sich dann mit länderspezifischen Regelungen der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen konfrontiert, die es zu beachten gilt, um Bußgelder zu vermeiden. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hat die wichtigsten landestypischen Verkehrsvorschriften zusammengestellt, die Urlauber kennen sollten, egal ob sie mit dem eigenen Auto unterwegs sind oder mit einem Mietwagen.

Vorfahrtsregelung durch Markierungen

Neben der auf dem europäischen Festland geltenden Grundregel "rechts vor links" und Ausschilderung wie "Vorfahrt gewähren" oder "Stop", wird eine Vorfahrtsberechtigung in einigen Ländern mit farbigen Linien auf der Straße markiert. Etwa eine Querlinie bestehend aus Dreiecken mit einer zum Fahrer gerichteten Spitze ("Haifischzähne") in Dänemark. Ebenso in den Niederlanden, wo die Markierungen ebenfalls die Nachrangigkeit signalisieren. In Finnland kann das "Vorfahrt achten"-Schild Vorwarnzeichen sein, wenn durch eine zusätzliche Tafel mit der Aufschrift "Halt" und einer Entfernungsangabe zum Pflichthaltepunkt auf die bevorrechtigte Straße hingewiesen wird.

Parkzonen in Städten beachten

In vielen europäischen Ländern haben die großen Städte weiträumige Park- und Umweltzonen eingerichtet. So etwa in Madrid, wo die Verkehrsbeschränkungen "SER" genannt werden. Parkplätze sind durch blaue oder grüne Linien ausgewiesen. Dort ist Parken für Besucher auf maximal zwei Stunden begrenzt. Es kann über Parkscheinautomat oder Mobiltelefon bezahlt werden.

Österreich

Auch in Österreich haben viele Städte Kurzzeit-Parkzonen eingerichtet. Nahezu die gesamte Stadt Wien ist als Kurzparkzone ausgewiesen. Es gibt keine Parkuhren mehr, maximale Standzeit ist zwei Stunden. Die Beschränkung gilt von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr, ausgenommen Feiertage. Parkscheine kann man etwa in "Trafik"-Läden, Fahrscheinautomaten, Tankstellen, Postfilialen oder in Banken erwerben. Auf den Seiten der Tourist-Info Wien sind weitere Details abrufbar.

Italien

In Italien bedeuten blaue Linien gebührenpflichtiges Parken. Eine gelbe Linie weist auf Parkberechtigung für bestimmte Fahrzeuge hin.

Frankreich

Paris reglementiert das Parken grundsätzlich von Montag bis Samstag zwischen 9 Uhr und 20 Uhr mit Gebühren, nur nachts und sonntags ist es kostenfrei. Ein gelber Aufkleber an Parkscheinautomaten in bestimmten Straßen weist auf die Möglichkeit hin, sein Auto an Feiertagen gebührenfrei abstellen zu können. Die Parkautomaten sind mit Telefonapp oder Bankkarten bedienbar. Nur noch an älteren Modellen kann mit der "Paris-Carte", die in "Bar Tabac" für 15 bis 40 Euro gekauft werden kann, ein Parkschein gelöst werden. Die Parkdauer ist auf maximal sechs Stunden begrenzt, ansonsten ist die konkrete Ausschilderung zu beachten. Lediglich in öffentlichen Tiefgaragen sind längere Standzeiten erlaubt.

Kroatien

Kroatien zeigt mit Linien am Straßenrand bestehende Parkverbote an. In drei Kurzzeit-Parkzonen und eine mit längeren Standzeiten hat die kroatische Stadt Zagreb ihr Gebiet unterteilt. Bei Überschreitung der maximalen Parkdauer oder Nichtzahlen der Gebühren sind Bußen fällig. Sowohl die Ausstellung von Parkberechtigungen als auch die Bezahlung ist online möglich. Jeder Zahlungsbeleg muss aufbewahrt werden. Der Betreiber der Parkraumbewirtschaftung verlangt das vom Nutzer als Nachweis für die Bezahlung des Parkens. Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage von Zagreb-Parking zu finden.

Dänemark

Dänemark verbietet Parken innerhalb eines Bereichs von 10 Metern (!) vor und hinter einer Kreuzung. Die Hauptstadt Kopenhagen hat das Parken in weiten Teilen der Stadt von montags bis samstags gebührenpflichtig gemacht. Lediglich von samstags 17 Uhr bis montags 8 Uhr kann man sein Fahrzeug im Stadtgebiet gratis abstellen. Die Gebühren staffeln sich nach Uhrzeit und eingerichteter Zone (rot, grün, blau). Darüber hinaus können durch entsprechende Beschilderung Kurzparkzonen ausgewiesen sein, die mit ausgelegter Parkscheibe innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens genutzt werden dürfen.

Ansonsten wird oft mit farbigen Linien oder Flächen am Rand von Gehsteigen auf Park- und Haltebeschränkungen hingewiesen. Dass Parken nicht erlaubt ist, signalisieren dabei gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand oder an den Randsteinen. So etwa in Frankreich. Österreich oder den Niederlanden. Mit einzelnen gelben Linien an Schweizer Straßen sind Halteverbote ausgewiesen, gelbe Kreuze am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot.

Schweden

Hier sind gebührenpflichtige Parkplätze durch Schilder mit der Aufschrift "Avgift" gekennzeichnet. Steht dort "P-skiva" ist eine Parkscheibe auszulegen. "Förhyrda platser" oder "Boende" bedeutet, dass eine spezielle Parkbewilligung benötigt wird. In manchen Städten darf in bestimmten Zonen an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden und umgekehrt ("Datumparkering").

Umweltzonen in europäischen Städten

Aus Gründen des Luft- und Lärmschutzes gelten europaweit in vielen Städten zusätzlich Einfahrtsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge. In Frankreich dürfen in benannte Städte bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte nur Kraftfahrzeuge einfahren, die eine sogenannte CritAir-Plakette tragen. Die CritAir-Plakette ist für 4,61 Euro online bestellbar und wird per Post auch nach Deutschland verschickt. Die jeweils geltenden Zufahrtsbeschränkungen sind durch Beschilderung und durch elektronische Anzeigen vor Ort ausgewiesen.

In Brüssel, Antwerpen und Gent sind ebenfalls erhebliche Einschränkungen bei Tripps mit Kraftfahrzeugen zu beachten. Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4 sowie Benzinfahrzeuge mit Euro 0 oder Euro 1 sind dauerhaft ausgeschlossen. Es ist für nicht berechtigte Fahrzeuge möglich, eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zu erwerben. Die verpflichtende Vorab-Anmeldung bzw. notwendige Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug erfolgt online auf den entsprechenden Seiten der Städte Brüssel, Antwerpen und Gent.

"Zona a traffico limitato" (ZTL) in Italien

In Italien gibt es schon lange sogenannte "Zona a traffico limitato" (ZTL), die in den historischen Kernen der Städte den Autoverkehr stark beschränken. Nur zu bestimmten Zeiten und für festgelegte Berechtigte ist das Befahren der Innenstädte möglich. Eine Erlaubnis erhalten z. B. Anwohner, Geschäftsinhaber und deren Lieferanten sowie Behörden und städtische Dienstleister. Wer als Tourist Hotels oder Pensionen in einem Stadtzentrum bucht, sollte die Ausnahmegenehmigung für das eigene Auto mit auswählen. Die Webseiten der Unterkünfte geben in der Regel dazu Auskunft.

Der Verkehr wird in den größeren Kommunen per Videokamera, die Kennzeichen erfassen können, überwacht. Mit großen Tafeln wird zudem auf die Einfahrtregeln an den Zufahrtsstraßen hingewiesen. Die Fülle an Informationen verwirrt aber häufig, ohne die Berechtigung zur Weiterfahrt sicher mitzuteilen. Wer die Beschränkungen nicht beachtet, riskiert neben Bußen auch das Abschleppen mit Kostenfolge. Bedenken sollte man, dass mit Kennzeichenerfassung die hinterlegten Ausnahmegenehmigungen jederzeit abgleichbar sind. Dazu kommt der Informationsaustausch innerhalb der EU zu Verkehrsübertretungen. Übrigens: Jede unerlaubte Fahrt in die Zone oder innerhalb wird als Einzeltat verfolgt und geahndet. Da können schnell hohe Beträge zusammenkommen.

Wer in das Stadtzentrum von Madrid mit dem Auto fahren will, muss die eingerichtete "Zona de Bajas Emisiones" beachten. Sondergenehmigungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge sind über eine Online-Seite der Stadtverwaltung zu beantragen.

Barcelona hat eine Umweltzone (Zona Baixes Emissiones, ZBE), innerhalb des Autobahnrings. Jeder, der mit seinem Wagen in die Stadt will, muss sich vorher registrieren lassen, auch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. Es muss eine eintägige (24-Stunden-)Genehmigung beim Metropolitan Registry of Foreign and Other Authorised Vehicles beantragt werden. Pro Jahr sind maximal 10 Tagesbewilligungen möglich.

Tempo 30 in der Stadt

Spanien hat die Regelgeschwindigkeit innerorts unter die üblichen 50 km/h abgesenkt. In spanischen Gemeinden sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen 20 km/h, für jeweils eine Fahrbahn für jede Richtung 30 km/h und bei jeweils mindestens zwei Fahrbahnen für jede Richtung 50 km/h erlaubt. Brüssel hat sich selbst als eine "30er-Stadt" bezeichnet. Damit ist gemeint, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hauptstadt für alle Verkehrsteilnehmer 30 km/h beträgt. Ausnahmen von dieser Regel sind bestimmte Hauptstraßen, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 oder 70 km/h betragen kann, bitte Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder beachten. In Wohngebieten, gilt generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.

Geschwindigkeitslimits für Gespanne

Auch bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit für Gespann gilt das Motto "Andere Länder, andere Sitten." Das Höchsttempo im Anhängerbetrieb hängt in einigen Ländern vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Hängers oder vom Gesamtgewicht des Gespanns ab. Wer in Frankreich beispielsweise mit einem Gespann unterwegs ist, das insgesamt maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringen darf, muss keine zusätzlichen Einschränkungen bei der Geschwindigkeit beachten und darf mit bis zu 130 km/h unterwegs sein. Entscheidend ist also die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger, wie sie in den Zulassungen beider Fahrzeuge angegeben sind. Oberhalb dieser Gewichtsgrenze sind maximal 90 km/h erlaubt.

In Italien liegt das Höchsttempo für Gespanne bei 80 km/h, Wohnmobile mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen dürfen auf Autobahnen hingegen bis zum 100 km/h schnell sein. In den Niederlanden wiederum dürfen Gespanne mit maximal 90 km/h unterwegs sein. Wiegt der Hänger oder das Wohnmobil selbst mehr als 3,5 Tonnen, liegt das erlaubte Höchsttempo bei maximal 80 km/h.

Wer also mit dem Wohnwagen oder einem sonstigen Anhänger in den Urlaub fährt, sollte sich im Vorfeld im Internet über die maximal erlaubten Geschwindigkeiten in seinem Zielland, aber auch in den Transitländern informieren.

Generell gilt: Eine deutsche Tempo-100-Zulassung für Gespanne entfaltet im Ausland keine Rechtskraft. Sie endet somit an den Bundesgrenzen und außerhalb Deutschlands und wird von den Behörden in der Regel nicht anerkannt.

Warnhinweise an Wohnmobilen

Frankreich verpflichtet alle Fahrer und Halter von Kfz über 3,5 Tonnen (auch Wohnmobile) an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck insgesamt drei spezielle Toter-Winkel-Aufkleber anzubringen. Zweck ist, Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Diese Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne müssen nur dann die Warnhinweise tragen, wenn entweder das Zugfahrzeug oder der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
In Spanien müssen Gespanne und Wohnmobile über 12 Metern Länge am Heck entweder mit einem großen Schild (130 cm x 25 cm) oder durch zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand, gekennzeichnet sein. Die Tafeln müssen in einem Abstand von 50 bis 150 Zentimeter zum Boden befestigt werden.

Nach hinten überstehende Ladung ist in Italien speziell zu kennzeichnen. Vorgeschrieben ist eine genormte, 50 mal 50 Zentimeter große, rot-weiß schraffierte und reflektierende Tafel. Wird die gesamte Fahrzeugbreite von der Ladung bedeckt, müssen die beiden seitlichen Ecken mit jeweils einer derartigen Tafel gekennzeichnet sein. Auch in Spanien gilt eine inhaltlich entsprechende Vorschrift.

Übernachten im Wohnmobil nicht überall erlaubt

Bei langen und anstrengenden Reisen sollte man regelmäßig eine Rast mit einplanen. Gelegentlich empfiehlt sich sogar eine Schlafpause. Am Straßenrand ist das aber über Nacht selten erlaubt. Wer mit Auto, Anhänger oder Wohnmobil unterwegs ist, muss aufpassen: Verboten ist das in Dänemark und den Niederlanden. In Notsituationen ausnahmsweise geduldet wird das Übernachten außerhalb von Campingplätzen in Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich. Ausdrücklich gestattet ist das Nächtigen an der Straße in Norwegen und Schweden. In Deutschland ist es ebenfalls nicht verboten, am Straßenrand eine nächtliche Ruhepause einzulegen, um fit und ausgeruht weiterzureisen. Park- und Haltebeschilderungen sind aber immer zu beachten. Wer sich auf Privatgrundstücke stellen will, und sei es ein Acker, muss vorher den Eigentümer fragen.

Benutzung von Reservekanistern

Das Mitführen von Kraftstoffen in Reservekanistern ist auf Fähren nicht erlaubt. Griechenland verbietet generell das Mitführen von Reservesprit, Luxemburg erlaubt nur das Nachfüllen bei leerem Tank. In vielen Ländern sind 10 Liter in einem geeigneten und geprüften Behälter zugelassen. Der AvD empfiehlt generell, nicht mehr als 10 Liter im Auto zu transportieren.

Pflicht zu Rückhalteeinrichtungen zum Schutz der Kinder

Nahezu europaweit ist die Nutzung von Kindersitzen und Rückhaltesystemen für den Transport von Kindern vorgeschrieben. Mobiltelefone ohne Sprachsteuerung dürfen ebenfalls nirgends am Steuer benutzt werden, die Ablenkungsgefahren sind zu groß. Der AvD ruft dazu auf, am Steuer immer aufmerksam und konzentriert zu bleiben. Überall in Europa ist es untersagt, außer in akuten Notsituationen mit Hupsignalen für unnötige Geräuschentwicklung zu sorgen. Auch Mehrklanghupen, Sirenen oder andere akustische Signalisation ist in vielen Ländern nicht gestattet.

Vignetten und Mautboxen erhalten Autofahrer beim AvD

Viele der genannten Länder erheben Straßenbenutzungsgebühren in Form von Vignetten oder Autobahnmaut. Im Gegensatz zur aufgeklebten Vignette, die überall im jeweiligen Land gilt, wird Maut an Mautstellen erhoben. Um die Abwicklung für die Reisenden zu erleichtern, gibt es mittlerweile elektronische Mautboxen, die einem den Bezahlprozess an der einzelnen Station ersparen. Vignetten und Mautboxen für die verschiedenen europäischen Reiseländer bietet der AvD über seine Homepage an. Dort sind auch detaillierte Informationen zu Verkehrsvorschriften im Ausland zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Malte Dringenberg, Leiter Presse und Medien Goldsteinstr. 237, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6606-0, Fax: (069) 6606260

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