Autopsie besser als CT
(Berlin) - In Fällen unklarer Todesursachen stößt das moderne Bildgebungsverfahren an seine Grenzen. Im Gegensatz zum radiologischen Ganzkörper-Scan können die Organe bei der Obduktion auch mikroskopisch und toxikologisch untersucht werden. Hierdurch sind präzisere Informationen möglich.
Dies macht eine britische Studie des Pathologen Ian Roberts aus Oxford deutlich, die in "The Lancet" veröffentlicht wurde. So ließ sich bei 182 unklaren Todesfällen nur in zwei Dritteln der Fälle die korrekte Todesursache feststellen, wobei das CT etwas zuverlässiger war, als das MRT. Sofern sich die Radiologen ihrer Diagnose so sicher waren, dass sie eine klärende Obduktion für unnötig hielten, betrug die Fehlerquote immerhin noch 20%. Besonders schlecht ließen sich mit CT und MRT verstopfte Herzkranzgefäße, Lungenembolien, Lungenentzündungen und Läsionen im Bauchraum nachweisen. In diesen Fällen konnte die Todesursache nur durch die Obduktion korrekt nachgewiesen werden.
Von scheinbar geringer Bedeutung für die alltägliche Arbeit der Pathologen, deren Schwerpunkt in der Tumordiagnostik liegt, entfaltet die Obduktion doch ihre qualitätssichernde Funktion, wenn die Diagnosesicherheit bei den zum Tode führenden Krankheiten im Focus steht. Die Obduktion ist für Studierende, Assistenzärzte und sogar für Chefärzte lehrreich. Neue Arbeiten aus Deutschland zeigen eindeutig, dass die diagnostischen Fähigkeiten der Krankenhausärzte, aber auch die Qualität insgesamt gegenüber den Kliniken mit der Zahl der Obduktionen steigt.
Um hier Qualität vergleichbar zu machen, fordert Prof. Dr. med. Werner Schlake, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, der Autopsiereport müsse Gegenstand der gesetzlichen Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser sein. "Angaben zu Sektionsfrequenz und -ergebnissen gehören in den Qualitätsbericht", betont er mit Nachdruck. Er hält die Forderung nach einer eindeutigen, verbesserten und einheitlichen gesetzlichen Regelung aufrecht und meint: "Allein die Existenz eines Transplantationsgesetzes auf Bundesebene ohne direkten Bezug zu einem Obduktionsgesetz ist paradox."
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