Autokorso zur WM: Was ist erlaubt - was geht nicht?
(München) - Am 12. Juni 2014 startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Damit beginnt auch hierzulande die Zeit der Fanfeiern, Autokorsos und Fähnchen am Auto. Der ADAC hat zusammengestellt, was dabei zu beachten ist.
Streng genommen sind Autokorsos gar nicht erlaubt, denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO, § 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber die Polizei drückt während der WM erfahrungsgemäß beide Augen zu. Aber auch beim Autokorso ist Alkohol tabu und bei roten Ampeln muss unbedingt angehalten werden. Fahrer und Insassen dürfen nur bei Schrittgeschwindigkeit den Gurt weglassen. Da die Schrittgeschwindigkeit jedoch auch im Autokorso schnell überschritten wird, sollten sich alle Mitfahrer in jedem Fall anschnallen.
Kommt es während eines Autokorsos zu einem Unfall, haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Mitinsassen im Fahrzeug haben so gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn eine Verletzung durch Mitverschulden oder teilweises Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, kann dies eine Mithaftung nach sich ziehen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.
Kleine Fähnchen, Socken für die Außenspiegel oder Aufkleber am Auto: Solcher Fanschmuck ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Verboten sind etwa großformatige Nationalflaggen an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten. Wer mit den kleinen Fähnchen an den Seitenscheiben auf die Autobahn fahren möchte, muss sicherstellen, dass diese sich nicht lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Der ADAC rät generell, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
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